EU-Parlament fordert Abtreibung als Grundrecht
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Das europäische Parlament will Abreibung als Grundrecht in der EU-Grundrechte-Charta verankern. Doch ganz so einfach ist es nicht, dieses Vorhaben durchzusetzen.
Woran könnte das Vorhaben scheitern?
Das Europäische Parlament hat sich kürzlich dafür ausgesprochen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die EU-Grundrechte-Charta aufzunehmen. 336 Abgeordnete stimmten für die Resolution, 163 dagegen, und 39 enthielten sich.
Diese Resolution ist jedoch nicht bindend, da eine Änderung der Charta die Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten erfordern würde. Das genau diese Einstimmigkeit erzielt wird, ist als unwahrscheinlich zu werten.
Ziel der Resolution ist es jedenfalls, den Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung sowie umfassender sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung in der gesamten EU sicherzustellen. Zudem soll das Thema Abtreibung zu einem verpflichtenden Teil des Medizinstudiums werden.
Unterstützung und Gegenstimmen
Der Vorschlag wurde von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen, Linken sowie einigen Mitgliedern der konservativen EVP eingebracht. Ein Gegenentwurf der EVP, der die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten betonte und Unterstützung für Schwangere forderte, wurde abgelehnt. Deutsche Abgeordnete wie Katarina Barley (SPD) und Terry Reintke (Grüne) unterstützen die Resolution. Sie betonten, dass das Recht auf Abtreibung nicht nur außerhalb der EU, sondern auch innerhalb Europas unter Druck stehe.
Frankreich als Vorreiter
In der Resolution wurde besonders Polen und Malta kritisiert, deren Gesetze den Zugang zu Abtreibungen stark einschränken. Diese Länder stehen im Gegensatz zu liberalen Ansätzen in der EU, wie sie in Frankreich vorzufinden sind. Dort wurde das Recht auf Abtreibung nämlich im Jahr 2022 in die Verfassung aufgenommen. Ein Schritt, dem die EU-Abgeordneten folgen wollen. Frankreich hat übrigens als erstes Land das Recht auf Abtreibung in seine Verfassung aufgenommen.
Heftige Kritik seitens der katholischen Kirche
Die katholische Kirche, vertreten durch die Bischofskonferenzen (COMECE), kritisiert die Pläne scharf und betont, dass das Recht auf Leben der Grundpfeiler aller Menschenrechte sei.
Die Anzahl der seit 1996 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland hat in den letzten fast 30 Jahren laut der Statistik-Plattform Statista kontinuierlich abgenommen. Zuletzt registrierte das Statistische Bundesamt allerdings wieder einen leichten Anstieg.
106.218 Schwangerschaftsabbrüche wurden in Deutschland im vergangenen Jahr gemeldet. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2,2 % angestiegen und befindet sich auf dem Niveau von 2012.
Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) prinzipiell illegal. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt er jedoch nach der sogenannten Beratungsregelung straffrei. Die Schwangere muss den Abbruch ausdrücklich wünschen und eine vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung absolviert haben.
Zudem kann ein Abbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen erfolgen. Das bedeutet, wenn eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die körperliche und/oder seelische Gesundheit der Frau besteht oder sie Opfer eines Sexualdelikts wurde, ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar.
Bis zur 12. Woche unter gewissen Bedingungen straffrei
Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Woche nach der Empfängnis (14. Woche ab dem letzten Menstruationsbeginn) nach Beratung und Einhaltung der Fristen in Deutschland straffrei.
Nach der 12. Woche ist ein Abbruch nur bei einer medizinischen Indikation (Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Frau) oder bei einer kriminologischen Indikation (z. B. Vergewaltigung) erlaubt.
Die häufigste Methode ist mit mehr als 50 % die sogenannte Absaugmethode (Vakuumaspiration), gefolgt vom medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit rund 35 % (Mifegyne).
In der Regel müssen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der Schwangeren selbst getragen werden, außer bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. Frauen in Deutschland mit geringem Einkommen können zudem bei ihrer Krankenkasse eine Übernahme der Kosten beantragen.
Polen und Malta haben besonders restriktive Gesetze
In Ländern mit restriktiveren Regelungen, wie Polen und Malta, sind Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche stark eingeschränkt oder verboten. In Polen sind Abbrüche nur erlaubt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder die Schwangerschaft durch eine Straftat wie Vergewaltigung entstanden ist. Abtreibungen aufgrund von Fehlbildungen des Fötus waren bis 2020 zulässig, wurden jedoch weiter eingeschränkt.
Malta hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze weltweit. Hier sind Abtreibungen unter allen Umständen verboten, selbst wenn das Leben der Frau bedroht ist.
Außerhalb von Europa sind El Salvador und Nicaragua kompromisslos. Dort sind Abtreibungen unter allen Umständen verboten, selbst wenn das Leben der Frau in Gefahr ist und sogar im Falle einer Vergewaltigung oder bei Lebensgefahr für die Frau.
Pros und Contras von Schwangerschaftsabbrüchen
Die Debatte rund um Schwangerschaftsabbrüche sorgt EU-weit für hitzige Diskussionen. Abtreibungs-Befürworter argumentieren unter anderem mit folgenden Argumenten.
Selbstbestimmung und körperliche Autonomie: Frauen sollten das Recht haben, über ihren Körper und ihre Fortpflanzung zu entscheiden. Ein Kind zu bekommen, ist eine lebensverändernde Entscheidung und jede Frau sollte selbst entscheiden dürfen, ob sie dazu bereit ist.
Verhinderung von ungewollter Mutterschaft: Ein Kind gegen den eigenen Willen zu bekommen, kann das Leben der Frau, insbesondere in Bezug auf Karriere, finanzielle Situation und persönliche Freiheit, erheblich beeinträchtigen. Ein Abbruch gibt Frauen die Möglichkeit, ein Kind nur dann zu bekommen, wenn sie sich in der Lage fühlen, die Verantwortung zu übernehmen.
Schutz der Gesundheit der Frau: Ein Abbruch kann medizinisch notwendig sein, um die körperliche oder geistige Gesundheit der Frau zu schützen. Auch bei Schwangerschaften, die durch Vergewaltigungen entstanden sind, wird oft argumentiert, dass ein Abbruch die psychische Belastung verringern kann.
Vermeidung von unsicheren Abtreibungen: Wo Abtreibungen illegal sind oder stark eingeschränkt werden, neigen Frauen dazu, auf unsichere Methoden zurückzugreifen, die gesundheitliche Risiken und sogar Todesfälle verursachen können. Legale Abtreibungen hingegen sind in der Regel sicher.
Abtreibungs-Kritiker kontern etwa mit folgenden Argumenten:
Schutz des ungeborenen Lebens: Gegner von Abtreibungen argumentieren, dass menschliches Leben von der Empfängnis an geschützt werden sollte. Der Fötus habe ein eigenes Lebensrecht, das nicht durch die Entscheidung der Mutter aufgehoben werden dürfe.
Moralische und religiöse Überzeugungen: Viele religiöse Traditionen, insbesondere im Christentum, sehen den Schwangerschaftsabbruch als moralisch falsch an. Sie betrachten das Leben als von Gott gegeben und sehen den Abbruch als Eingriff in den göttlichen Plan.
Psychische und emotionale Auswirkungen auf die Frau: Einige Studien und Berichte deuten darauf hin, dass Abtreibungen bei manchen Frauen psychische Belastungen auslösen können, wie z.B. Schuldgefühle oder Depressionen. Abtreibungsgegner argumentieren, dass dies häufiger vorkommen könnte, als von Pro-Abtreibungs-Vertretern angenommen.
Alternativen zur Abtreibung: Abtreibungsgegner verweisen außerdem auch zunehmend auf Alternativen, wie z.B. die Adoption. Sie argumentieren, dass es viele Paare gibt, die keine Kinder bekommen können und gerne ein Kind adoptieren würden.
Sollen Abtreibungen ein Grundrecht werden?
Schwangerschaftsabbrüche bleiben ein komplexes und sensibles Thema. In Deutschland existiert mit der Fristenregelung und der Beratungspflicht ein Kompromiss zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Die gesellschaftliche Debatte hält jedoch weiterhin an und ist geprägt von tiefgreifenden ethischen und moralischen Überzeugungen.
Eine richtige bzw. einheitliche Antwort auf die Frage, ob Abtreibungen ein Grundrecht sind oder sein sollen, wird es wohl nie geben. Wohin die Bewegung gehen wird und welche Zugeständnisse man künftig innerhalb der EU noch machen wird, bleibt also nur abzuwarten.