255,12 Euro Mütterrente-Nachzahlung pro Kind: Warum das Geld erst 2028 kommt
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Die Mütterrente III tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und erhöht die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Für ein Kind ergibt sich daraus eine rechnerische Nachzahlung für das Jahr 2027. Ausgezahlt wird dieser Betrag jedoch erst 2028.
255,12 Euro Nachzahlung pro Kind beim aktuellen Rentenwert
Grundlage der Berechnung ist der Rentenwert, der seit Juli 2026 bei 42,52 Euro je Rentenpunkt liegt. Die Mütterrente III erhöht die anerkannte Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zweieinhalb auf drei Jahre – ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt pro Kind.
Durch diesen halben Entgeltpunkt wächst eine volle Altersrente rechnerisch um monatlich 21,26 Euro brutto. Hochgerechnet auf zwölf Monate des Jahres 2027 ergibt das 255,12 Euro pro Kind.
Bei mehreren Kindern vervielfacht sich die Summe
Die monatliche Erhöhung und die daraus folgende Jahresnachzahlung steigen mit jedem weiteren vor 1992 geborenen Kind:
- Ein Kind: 21,26 Euro monatlich, 255,12 Euro Nachzahlung für 2027
- Zwei Kinder: 42,52 Euro monatlich, 510,24 Euro Nachzahlung
- Drei Kinder: 63,78 Euro monatlich, 765,36 Euro Nachzahlung
- Vier Kinder: 85,04 Euro monatlich, 1.020,48 Euro Nachzahlung
- Fünf Kinder: 106,30 Euro monatlich, 1.275,60 Euro Nachzahlung
Die Beträge gelten als Orientierung auf Basis des aktuellen Rentenwerts. Sie hängen von der Rentenanpassung 2027, dem individuellen Rentenbeginn und den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen ab.
Warum die Auszahlung erst 2028 kommt
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist die rückwirkende Auszahlung für 2027 erst 2028 möglich, weil umfangreiche technische Anpassungen in der Rentenberechnung nötig sind. Läuft eine Rente bereits Ende 2026, lässt sich der Zuschlag rechnerisch schon ab Januar 2027 einbeziehen.
Startet die Rente dagegen erst im Verlauf des Jahres 2027, greift der zusätzliche Anspruch erst ab diesem späteren Zeitpunkt des Rentenbeginns. Für Monate vor dem eigenen Rentenbeginn entsteht kein Anspruch.
Was Betroffene zur Mütterrente-Nachzahlung wissen sollten
Laut Deutscher Rentenversicherung soll die Mütterrente III bei bereits laufenden Renten überwiegend automatisch ermittelt und ausgezahlt werden, einen gesonderten Antrag braucht es dafür normalerweise nicht. Die Reform ist auch für Väter relevant, wenn ihnen die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind. Für ab 1992 geborene Kinder ändert sich nichts, da dafür bereits drei Jahre Erziehungszeit angerechnet werden.
Wer die Nachzahlung erhält und zugleich pflichtversichertes Mitglied der Krankenversicherung der Rentner ist, muss mit Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
Bei Bezug von Grundsicherung im Alter kann das zusätzliche Renteneinkommen den Anspruch gegenüber dem Sozialamt mindern. Finanziert wird die Mütterrente aus Steuermitteln, von der Reform betroffen sind potenziell Teile der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.