Bis zu 25.000 Euro Nachzahlung: Warum zwei Bundesländer die Lehrer-Besoldung rückwirkend erhöhen
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Für einzelne Lehrkräfte in Brandenburg steht am Ende eine Nachzahlung von bis zu 25.000 Euro, denn das Land setzt die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu fest. In Schleswig-Holstein fällt die Nachzahlung für Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A13 deutlich niedriger aus. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.
Das Gericht hatte die Maßstäbe bereits am 17. September 2025 in einem Verfahren zur Berliner Beamtenbesoldung weiterentwickelt, veröffentlicht wurde die Entscheidung erst am 19. November 2025. Seitdem müssen mehrere Länder ihre Besoldungstabellen überprüfen und anpassen.
Woher stammt die Grundlage für die Nachzahlungen?
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Bezüge von Beamten und Lehrkräften in einem angemessenen Abstand zu Sozialleistungen und zur allgemeinen Einkommensentwicklung stehen. Mit dem Urteil vom September 2025 hat es diese Anforderung konkretisiert. Schleswig-Holstein und Brandenburg reagieren darauf mit eigenen Gesetzen zur Besoldungsanpassung, die jeweils rückwirkend zum Jahresbeginn greifen.
Wie viel Geld bekommen Lehrkräfte in den beiden Ländern?
In Schleswig-Holstein steigen die Bezüge der Besoldungsgruppen A6 bis A15 rückwirkend zum 1. Januar 2025 um 3,2 %, mindestens jedoch um 125 Euro. Zum 1. Januar 2026 folgt dort eine weitere Erhöhung um vier Prozent. In Brandenburg steigen die Bezüge gestaffelt nach Besoldungsgruppe zwischen sieben Prozent und knapp einem Fünftel.
- Schleswig-Holstein, A13, Erfahrungsstufe 6: Nachzahlung von 5.938,62 Euro brutto
- Brandenburg: Je nach Besoldungsstufe fällt die Nachzahlung zwischen 6.000 und 25.000 Euro brutto aus
- Schleswig-Holstein: Mehrausgaben von rund 463 Millionen Euro für 2025 und 2026
- Brandenburg: rund 199 Millionen Euro für 16.608 Beamte im Bildungsressort
Die 199 Millionen Euro in Brandenburg entsprechen 57,7 % der insgesamt ausgewiesenen Mehrkosten von 345 Millionen Euro für 2026. Damit trägt der Bildungsbereich den größten Teil der Lohnkosten, die durch die Neuregelung entstehen.
Wie geht es mit der Auszahlung weiter?
In Schleswig-Holstein sollen die erhöhten Bezüge samt Nachzahlung bereits mit den Novemberbezügen überwiesen werden, wie das Finanzministerium ankündigt. Rund 4.850 Grundschullehrkräfte erreichten dort bereits zum 1. August 2025 die vollständige Anhebung auf die Besoldungsgruppe A13.
In Brandenburg ist das Gesetzgebungsverfahren dagegen noch nicht abgeschlossen: Anfang Oktober lag es dem Landtag noch zur Beratung vor. Dabei fließen sowohl das Ergebnis der TV-L-Tarifrunde vom Februar 2026 als auch die gesamtwirtschaftliche Lage in die Entscheidung der Landesregierung ein.
Beschließt der Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, sollen die neuen Bezüge rückwirkend zum 1. Januar mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden, wie die Zentrale Bezügestelle Brandenburg mitteilt.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.