Beispiel
Ein Paar mit einem Kind unter 14 Jahren hat 3.600 Euro netto im Monat. Die Gewichte lauten: erste erwachsene Person 1,0, zweite Person ab 14 Jahren 0,5, Kind unter 14 Jahren 0,3. Zusammen sind das 1,8. 3.600 ÷ 1,8 = 2.000 Euro. Eine alleinlebende Person mit 2.000 Euro gilt damit als gleich gut gestellt. Jedes der drei Haushaltsmitglieder bekommt dieses Äquivalenzeinkommen zugerechnet.
Der häufige Irrtum
Das Äquivalenzeinkommen ist kein Pro-Kopf-Einkommen. Pro Kopf ergäbe das Beispiel 1.200 Euro, weil einfach durch drei geteilt würde. Eine gemeinsame Wohnung und geteilte Geräte kosten aber nicht das Dreifache. Genau diese Einsparung bilden die Gewichte ab. Es ist auch kein Betrag, den jemand tatsächlich auf dem Konto hat.
Eine Konvention, keine Messung
Die Gewichte sind eine festgelegte Annahme, die modifizierte OECD-Skala. Eurostat nutzt sie als Standardskala, Statistik Austria nennt sie EU-Skala. Das erleichtert den Vergleich von Ländern. Ob ein Haushalt in einer teuren Stadt oder auf dem Land lebt, berücksichtigt sie nicht. Sie kennt nur Personenzahl und Alter.
Aus dieser Größe entstehen die Kennzahlen zur Einkommensverteilung, darunter die Armutsgefährdungsschwelle. Ändert man die Skala, ändert sich auch, wer darunter liegt.