Beispiel
Das Statistische Bundesamt nennt für das Berichtsjahr 2025 unbereinigt 16 % und bereinigt 6 %. Von 16 Punkten Abstand lassen sich also rund 10 durch messbare Unterschiede erklären. Am meisten tragen Teilzeit, schlechter bezahlte Branchen und Berufe sowie ein niedrigeres Anforderungsniveau bei. Rund 6 Punkte bleiben unerklärt.
Der häufige Irrtum
Der bereinigte Wert ist weder der „wahre“ Gender Pay Gap noch ein Beleg für Diskriminierung in genau dieser Höhe. Das Bundesamt versteht ihn als Obergrenze. Es fehlen Merkmale wie Erwerbsunterbrechungen durch Elternzeit, mit denen er kleiner ausfiele. Wie viel des Restes tatsächlich auf Benachteiligung zurückgeht, misst die Zahl nicht.
Was „erklärt“ bedeutet
Erklärt heißt statistisch zugeordnet, nicht gerechtfertigt. Wenn ein Berufsunterschied 3 Punkte ausmacht, ist damit nichts darüber gesagt, warum Berufe mit hohem Frauenanteil geringer bezahlt werden oder warum Frauen seltener aufsteigen. Beide Zahlen beantworten deshalb unterschiedliche Fragen. Die unbereinigte fragt nach dem Abstand im gesamten Arbeitsmarkt, die bereinigte nach dem Abstand bei vergleichbaren Merkmalen.
Die bereinigte Berechnung wird in Deutschland seit dem Berichtsjahr 2022 jährlich vorgenommen, davor alle vier Jahre. Grundlage ist seitdem die neue Verdiensterhebung, zuvor war es die vierjährliche Verdienststrukturerhebung.
Quellen
- Statistisches Bundesamt, Was sagt der Gender Pay Gap aus: Bereinigung und Obergrenze
- Statistisches Bundesamt, Erhebung und Berechnung: jährliche Berechnung seit 2022
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025: Werte 2025 und erklärte Anteile
- Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap: 16 % und 6 %