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Dividende

Die Dividende ist der Teil des ausgeschütteten Gewinns einer Aktiengesellschaft, der auf eine einzelne Aktie entfällt; über die Ausschüttung entscheidet die Hauptversammlung.

Beispiel

Eine Aktie kostet 40 Euro und zahlt 2 Euro Dividende. Die Dividendenrendite beträgt 5 Prozent. Fällt der Kurs auf 25 Euro und bleibt die Dividende gleich, steigt die Dividendenrendite auf 8 Prozent. Die höhere Zahl ist dann nicht das Zeichen eines besseren Geschäfts, sondern die Folge des gefallenen Kurses.

Der häufige Irrtum

Eine Dividende ist kein Zusatzgewinn, der den Aktienwert unberührt lässt. Ab dem Ex-Tag wird die Aktie ohne den Anspruch auf diese Ausschüttung gehandelt, der Kurs enthält sie nicht mehr. Geld, das die Firma auszahlt, fehlt ihr danach. Rechnerisch fällt die Aktie aus dem Beispiel also um etwa 2 Euro. Wie sie sich danach weiter entwickelt, ist eine andere Frage.

Kein fester Anspruch wie bei Zinsen

Eine Aktie verspricht keine bestimmte Summe. In Deutschland beschließt die Hauptversammlung, wie der Bilanzgewinn verwendet wird, gebunden an den festgestellten Jahresabschluss. Vorher können Teile des Jahresüberschusses in Rücklagen fließen. Die Hauptversammlung kann weitere Beträge in Rücklagen geben oder auf neue Rechnung vortragen. Erst was danach übrig bleibt, wird verteilt.

Fällig wird die Auszahlung in Deutschland grundsätzlich am dritten Geschäftstag nach dem Beschluss. Eine spätere Fälligkeit können Beschluss oder Satzung vorsehen. Auch eine Sachausschüttung ist möglich, wenn die Satzung es erlaubt.

Quellen

Stand: November 2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung.