Beispiel
Sie leihen sich 10.000 Euro für ein Jahr zu 5 Prozent, zahlbar am Ende. Die Bank behält gleich 200 Euro Bearbeitungsgebühr ein. Ausgezahlt werden 9.800 Euro, zurück gehen 10.500 Euro. Der Nominalzins beträgt 5 Prozent, die Kosten betragen bezogen auf das tatsächlich erhaltene Geld aber 700 Euro, also rund 7,1 Prozent effektiv.
Der häufige Irrtum
Der effektive Jahreszins enthält nicht jede Ausgabe rund um den Kredit. In Deutschland fehlen unter anderem Notarkosten, Grundbuchgebühren für den Eigentumswechsel, Kosten bei Zahlungsverzug und freiwillige Versicherungen. Bei einem Immobilienkauf kann die Gesamtbelastung also höher sein, als die Prozentzahl vermuten lässt.
Was hineingehört und was die Zahl voraussetzt
Einzurechnen sind Zinsen und alle sonstigen dem Kreditgeber bekannten Kosten, die mit dem Vertrag zusammenhängen, etwa Vermittlungskosten. Dazu zählen auch die Kosten eines Kontos, wenn es für den Kredit Pflicht ist. Ab dem 20. November 2026 gilt das für ein verlangtes Konto, auf dem Zahlungen und Kreditbeträge verbucht werden; ein freiwillig eröffnetes Konto bleibt außen vor, wenn seine Kosten klar und separat ausgewiesen sind. Eine Versicherung zählt, wenn sie Voraussetzung für den Kredit ist und ihre Kosten bezifferbar sind. In Österreich gilt ähnlich der Grundsatz, dass die Gesamtkosten des Kredits einschließlich vorgeschriebener Nebenleistungen einfließen, Notariatsgebühren aber nicht.
Die Zahl beruht auf Annahmen: Der Vertrag läuft wie vereinbart bis zum Ende, ein änderbarer Zins bleibt rechnerisch auf dem Ausgangsniveau. Bei variablem Zins ist der Wert daher eine Momentaufnahme.
Quellen
- § 16 Preisangabenverordnung: Berechnung, einzubeziehende und ausgenommene Kosten
- Verbraucherkreditgesetz (Österreich), § 2: Gesamtkosten und effektiver Jahreszins, Fassung bis 19.11.2026
- BGBl. I Nr. 36/2026, § 2 VKrG 2026: Gesamtkosten und effektiver Jahreszins, gilt ab 20.11.2026, Notariatsgebühren weiter ausgenommen
- BGBl. 2026 I Nr. 139, Art. 8: Änderung von § 16 PAngV (Konten, Notarkosten)