Beispiel
Eine Firma besitzt Vermögen im Wert von 500 Euro und hat 300 Euro Schulden. Ihr Eigenkapital beträgt 200 Euro. Macht sie 50 Euro Verlust und bezahlt ihn aus dem Vermögen, bleiben 450 Euro Vermögen, 300 Euro Schulden und 150 Euro Eigenkapital. Die Schulden ändern sich nicht, der Verlust trifft zuerst die Eigentümer.
Der häufige Irrtum
Eigenkapital ist kein Geldbestand, auf den eine Firma zugreifen kann. Es steht auf der Passivseite der Bilanz und sagt nur, wer das Vermögen finanziert hat. Das Geld selbst steckt womöglich längst in Maschinen und Vorräten. Hohes Eigenkapital und leeres Konto schließen sich nicht aus.
Woraus es besteht
Das Handelsgesetzbuch nennt fünf Bausteine: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Die Kapitalrücklage stammt etwa aus Zuzahlungen der Gesellschafter, die Gewinnrücklagen aus früheren Ergebnissen. In Österreich ist die Gliederung ähnlich, dort beginnt sie mit dem eingeforderten Nennkapital.
Wenn es negativ wird
Übersteigen die Schulden das ausgewiesene Vermögen, weist eine Kapitalgesellschaft einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ aus. Das ist nicht automatisch dasselbe wie Überschuldung im Sinne der deutschen Insolvenzordnung. Dort kommt es darauf an, ob das Vermögen die Verbindlichkeiten deckt und ob die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist.