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Insolvenzquote

Der Anteil ihrer Forderungen, den Gläubiger am Ende eines Insolvenzverfahrens zurückerhalten; das Wort wird aber auch für den Anteil insolventer Firmen unter allen Unternehmen benutzt.

Beispiel

Nach Abzug der Verfahrenskosten stehen 200.000 Euro zur Verteilung bereit, die Forderungen summieren sich auf eine Million Euro. Die Quote beträgt 20 Prozent. Ein Handwerker, dem 10.000 Euro zustehen, bekommt 2.000 Euro und verliert 8.000 Euro.

Der häufige Irrtum

Eine hohe Quote klingt nach vielen Pleiten, kann aber das Gegenteil heißen: Gläubiger bekommen viel zurück. Gemeint ist in einem Text eine von zwei ganz verschiedenen Zahlen. Wer „die Insolvenzquote liegt bei 20 Prozent“ liest, sollte zuerst fragen, wovon. Dass jede fünfte Firma pleite ist, steht damit nicht fest.

Die andere Bedeutung

Creditreform nennt die Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen Insolvenzquote, das Statistische Bundesamt spricht bei derselben Rechenart von Insolvenzhäufigkeit. 30 Fälle je 10.000 entsprechen 0,3 Prozent. Das Amt nimmt den Bestand aus dem statistischen Unternehmensregister. Ein Wert für einige Monate ist nicht mit einem Jahreswert vergleichbar.

Warum Gläubiger oft wenig sehen

In Deutschland werden zunächst die Kosten des Verfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse beglichen. Erst vom Rest erhalten die Insolvenzgläubiger ihren Anteil. In Österreich schreibt die Insolvenzordnung für den Sanierungsplan eine Untergrenze vor: Den Gläubigern müssen mindestens 20 Prozent ihrer Forderungen angeboten werden, zahlbar innerhalb von höchstens zwei Jahren. Für natürliche Personen ohne Unternehmen gilt bei der Zahlungsfrist eine Ausnahme.

Quellen

Stand: November 2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung.