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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer wird auf Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge direkt an der Quelle einbehalten, oft von der Bank, bevor das Geld beim Anleger ankommt.

Beispiel

Eine alleinstehende Anlegerin in Deutschland erhält 2.000 Euro Zinsen und hat ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro erteilt. Auf die übrigen 1.000 Euro fallen 25 Prozent, also 250 Euro, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, 13,75 Euro. Sie zahlt ohne Kirchensteuer 263,75 Euro. In Österreich wären auf 2.000 Euro Sparbuchzinsen 25 Prozent fällig, also 500 Euro; für andere Kapitalerträge gelten grundsätzlich 27,5 Prozent, auf 2.000 Euro also 550 Euro.

Der häufige Irrtum

Der Satz von 25 Prozent ist in Deutschland keine Untergrenze. Liegt Ihr persönlicher Tarif darunter, können Sie die Kapitalerträge auf Antrag in die normale Einkommensteuer einbeziehen lassen (Günstigerprüfung). Das Finanzamt rechnet dann nach und wählt nur, wenn es tatsächlich weniger ergibt. Österreich kennt mit der Regelbesteuerung eine vergleichbare Möglichkeit.

Warum der Solidaritätszuschlag hier länger bleibt

Bei der Einkommensteuer entfällt der Zuschlag unterhalb der Freigrenze. Auf die Abgeltungsteuer wird er dagegen ungeachtet dieser Grenze erhoben. Das erklärt, weshalb auf deutschen Abrechnungen ein Gesamtsatz von 26,375 Prozent auftaucht, obwohl das Gehalt derselben Person keinen Zuschlag mehr auslöst.

Quellen

Stand: November 2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung.