Zusatzbeitrag 2026 steigt auf 2,9 Prozent: Bei diesen Kassen zahlen Versicherte am meisten drauf
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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt für das Jahr 2026 bei 2,9 Prozent. Zusammen mit dem bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich daraus die Gesamtbelastung für gesetzlich Versicherte. Bei der Hälfte der Krankenkassen blieb der Zusatzbeitrag zum Januar 2026 unverändert, eine Kasse senkte ihn sogar minimal.
Wer stärker zahlt
Nicht alle Kassen bewegen sich im Rahmen des Durchschnitts. Die AOK Bremen/Bremerhaven erhöht ihren Zusatzbeitrag 2026 um 0,80 Prozentpunkte auf 3,29 Prozent. Die Techniker Krankenkasse steigt um 0,24 Prozentpunkte auf 2,69 Prozent, die HEK um 0,39 Prozentpunkte auf 2,89 Prozent. Die Knappschaft dagegen senkt ihren Beitrag um 0,10 Prozentpunkte auf 4,30 Prozent und bleibt damit weiterhin die teuerste der genannten Kassen.
Woher die Unterschiede kommen
Der Großteil der medizinischen Versorgung ist gesetzlich geregelt: Schätzungsweise 95 Prozent der Leistungen sind bei allen Kassen gleich. Unterschiede entstehen vor allem bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Zuschüssen zu professioneller Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseimpfungen. Manche Kassen übernehmen bei schwerer Erkrankung auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben für Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege.
Die Stiftung Warentest vergleicht dafür monatlich 67 Krankenkassen, erhebt aber keine Bewertungen oder Testsieger. Der Test erfasst damit Daten für etwa 97 Prozent aller gesetzlich Versicherten und bewertet sechs Zusatzleistungen auf einer fünfstufigen Skala, darunter auch sportmedizinische Untersuchungen und Gesundheitskurse.
Rechenbeispiel zum Wechsel
Ein Wechsel kann sich lohnen: Senkt ein Versicherter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro seinen Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte, spart er laut Finanzfluss jährlich 90 Euro. Da die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden, fällt die tatsächliche Ersparnis für den Versicherten entsprechend geringer aus als bei einer vollen Beitragslast.
Wann ein Wechsel möglich ist
Grundsätzlich können Versicherte nach zwölf Monaten Mitgliedschaft die Krankenkasse wechseln, die Kündigungsfrist beträgt dann zwei volle Monate zum Monatsende. Erhöht eine Kasse jedoch ihren Zusatzbeitrag, entfällt diese Bindungsfrist: Betroffene erhalten ein Sonderkündigungsrecht und können bei einer Erhöhung zum 1. Januar bis Ende Januar wechseln.
Die HKK erhielt im aktuellen Vergleich von Finanzfluss die Note Gut mit 3,6 Punkten bei einem Zusatzbeitrag von 2,50 Prozent.