Amalgam-Füllungen verboten ab 2025: Wieso?
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Amalgam-Füllungen sind seit Jahresbeginn 2025 in Deutschland verboten. Der Grund dafür sind gesundheitliche und ökologische Bedenken. Patienten müssen nun auf Alternativen wie Komposit, Keramik oder Gold ausweichen.
Warum das Verbot von Amalgam-Füllungen?
Das Verbot von Amalgam-Füllungen in Deutschland ist Teil einer EU-weiten Regelung, die den Einsatz von Quecksilber drastisch reduziert. Amalgam enthält bis zu 50 % Quecksilber, das als gesundheitsschädlich gilt und Umweltprobleme verursacht.
Seit Juli 2018 durften Amalgam-Füllungen bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren und stillenden Frauen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Ab 2025 wird der Einsatz vollständig eingestellt. Zahnärzte sind verpflichtet, auf Alternativen umzusteigen, die für Patienten sicherer und umweltfreundlicher sind.
Welche Alternativen gibt es?
Patienten haben nun verschiedene Alternativen zu Amalgam-Füllungen. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile:
- Komposit
Kompositfüllungen bestehen aus Kunststoff, der mit Keramikpartikeln verstärkt ist. Sie sind zahnfarben und eignen sich besonders für sichtbare Bereiche. Sie gelten als stabil, haben jedoch eine kürzere Haltbarkeit als Amalgam. - Keramik
Keramik-Inlays sind ästhetisch ansprechend und langlebig. Sie passen sich perfekt der natürlichen Zahnfarbe an. Der Nachteil: Die Kosten sind hoch und die Herstellung erfordert mehr Zeit. - Gold
Goldfüllungen sind extrem langlebig und gut verträglich. Allerdings sind sie deutlich teurer und wegen ihrer Farbe ästhetisch weniger beliebt. - Glasionomerzement
Diese Füllungen sind günstiger und schnell einsetzbar, jedoch weniger haltbar und für stark beanspruchte Zähne ungeeignet.
Kosten und Erstattung
Das Verbot von Amalgam bringt auch finanzielle Fragen mit sich. Amalgam war eine der günstigsten Optionen für Zahnfüllungen und wurde von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig erstattet.
Die Kosten für Alternativen wie Komposit oder Keramik liegen deutlich höher. Komposit wird in sichtbaren Bereichen von den Krankenkassen übernommen, in Backenzähnen jedoch nur als einfache Standardfüllung. Wer sich für langlebige Keramik-Inlays entscheidet, muss häufig aus eigener Tasche zahlen.
Private Zusatzversicherungen können hier eine sinnvolle Ergänzung sein, da sie die Mehrkosten oft übernehmen. Patienten sollten sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse informieren, welche Kosten erstattet werden.
Umweltschutz im Fokus
Das Verbot von Amalgam-Füllungen ist nicht nur ein gesundheitlicher, sondern auch ein ökologischer Schritt. Quecksilber aus alten Füllungen kann bei der Entsorgung in die Umwelt gelangen und erhebliche Schäden verursachen.
Zahnärzte mussten bereits spezielle Abscheider installieren, um zu verhindern, dass Quecksilberreste ins Abwasser gelangen. Mit dem Verbot entfällt diese Belastung für die Umwelt langfristig.
Was passiert mit alten Amalgam-Füllungen?
Patienten, die noch Amalgam-Füllungen haben, müssen sich keine Sorgen machen. Bestehende Füllungen dürfen im Mund bleiben, solange sie intakt sind und keine Beschwerden verursachen.
Das vorsorgliche Entfernen von Amalgam-Füllungen wird nicht generell empfohlen, da dabei Quecksilber freigesetzt werden kann. Patienten sollten diese Entscheidung mit ihrem Zahnarzt besprechen.
Fazit
Das Verbot von Amalgam-Füllungen ab 2025 markiert einen Wendepunkt in der Zahnmedizin. Patienten stehen nun mehrere Alternativen zur Verfügung, die jedoch individuell abgewogen werden müssen.
Komposit und Keramik bieten ästhetische Vorteile, während Gold durch seine Haltbarkeit überzeugt. Die Wahl hängt von den persönlichen Bedürfnissen, ästhetischen Ansprüchen und dem Budget ab. In jedem Fall ist das Verbot ein Schritt zu mehr Gesundheit und Umweltschutz.