Minijob-Grenze steigt auf 556 € pro Monat: Wer profitiert?

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Minijobs sind sehr begehrt. Die Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland stieg seit Jahresbeginn 2025 auf 556 Euro pro Monat. Diese Änderung erfolgt parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde. Viele Beschäftigte können dadurch mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Warum wird die Minijob-Grenze erhöht?
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Sobald der Mindestlohn steigt, wird auch die Verdienstgrenze angepasst. Ziel ist es, den Minijob flexibel und attraktiv zu halten, ohne dass es für Arbeitgeber oder Beschäftigte zu großen Einschränkungen kommt. Im Jahr 2025 liegt die neue Grenze nun bei 556 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsumfang von etwa 43 Stunden pro Monat.
Wie viele Menschen betrifft die Änderung?
Zum 30. Juni 2023 arbeiteten rund 4,47 Millionen Beschäftigte hauptberuflich in einem Minijob. Weitere 3,39 Millionen hatten einen Minijob als Nebentätigkeit. Die folgende Statistik zeigt, dass Minijobs für viele Menschen eine zentrale oder zusätzliche Einkommensquelle darstellen. Die Erhöhung der Verdienstgrenze ermöglicht es diesen Beschäftigten, von der steigenden Kaufkraft durch den neuen Mindestlohn zu profitieren.

Was bedeutet die neue Grenze für die Arbeitszeit?
Durch die Anpassung können Minijobber bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro mehr Stunden pro Monat arbeiten. Wer beispielsweise 10 Stunden pro Woche arbeitet, überschreitet die Grenze nicht. Für Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen bedeutet die Änderung allerdings, dass die Arbeitszeit begrenzt bleibt, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.
Ein interessanter Aspekt ist, dass die Verdienstgrenze unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend überschritten werden darf. In bis zu zwei Monaten pro Jahr kann der Verdienst das Doppelte der monatlichen Grenze betragen, also maximal 1.112 Euro. Diese Regelung gibt Beschäftigten etwas mehr Spielraum, zum Beispiel in Zeiten erhöhter Arbeitsbelastung.

Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Beschäftigte?
Die dynamische Verknüpfung von Mindestlohn und Verdienstgrenze erleichtert es Arbeitgebern, den Arbeitsumfang ihrer Minijobber zu planen. Für Beschäftigte bietet sich die Möglichkeit, flexibler und dennoch im Rahmen der steuer- und sozialversicherungsfreien Grenzen zu arbeiten. Gerade in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Pflege, in denen Minijobs häufig vorkommen, schafft dies mehr Planungssicherheit.
Unterschiede zwischen Minijob und Midijob
Mit der Anhebung der Minijob-Grenze wird auch die Untergrenze für den Midijob verschoben. Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt ab Januar 2025 erst ab einem monatlichen Verdienst von 556,01 Euro. Die Obergrenze für den sogenannten Übergangsbereich bleibt weiterhin bei 2.000 Euro. Das bedeutet, dass Beschäftigte, die mehr als 556 Euro verdienen, von Vorteilen wie geringeren Sozialabgaben im Midijob profitieren können.
Für wen lohnt sich der Minijob besonders?
Minijobs sind vor allem für Studierende, Rentner sowie Menschen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen attraktiv. Sie bieten eine einfache Möglichkeit, nebenberuflich oder ohne große bürokratische Hürden Geld zu verdienen. Die neuen Grenzen sorgen dafür, dass diese Gruppen ihre finanzielle Situation etwas verbessern können. Auch für Arbeitgeber bleiben Minijobs durch die geringen Abgaben ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Personalbedarf zu reagieren.
Fazit
Die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 Euro ist eine sinnvolle Maßnahme, um Minijobs an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Sie ermöglicht mehr Flexibilität und erhöht die Verdienstmöglichkeiten für Millionen von Menschen. Gleichzeitig sorgt die dynamische Kopplung an den Mindestlohn dafür, dass die Verdienstgrenze auch in Zukunft mit den Löhnen Schritt hält. Minijobs bleiben damit eine attraktive Option für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.