17 Millionen Euro mehr für Wien: Warum künftig auch freie Dienstverhältnisse zahlen
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Wien weitet die sogenannte Dienstgeberabgabe aus: Künftig zahlen auch Arbeitgeber mit freien Dienstverhältnissen, zudem fällt die bisherige Altersgrenze weg. Nach Angaben aus dem Büro von Stadträtin Barbara Novak soll das der Stadt jährlich 17 Millionen Euro zusätzlich einbringen.
Die Abgabe gibt es bereits seit 1970. Sie ist zweckgebunden und fließt in den Ausbau des U-Bahn-Netzes. An der Höhe des Satzes selbst ändert sich nichts.
Woher die Zahl kommt
Die 17 Millionen Euro sind eine Schätzung des Rathauses für die zusätzlichen Jahreseinnahmen durch die Ausweitung auf freie Dienstverhältnisse und den Wegfall der Altersgrenze. Der Abgabensatz bleibt bei 2 Euro pro Beschäftigtem und angefangener Arbeitswoche unverändert.
Bislang waren freie Dienstverhältnisse bei der Dienstgeberabgabe außen vor, bei der Kommunalsteuer werden sie bereits erfasst. Mit der Neuregelung gleicht Wien beide Abgaben in diesem Punkt an.
Wer künftig zusätzlich zahlt?
- Arbeitgeber mit freien Dienstverhältnissen, bisher von der Abgabe ausgenommen
- Betriebe, die Beschäftigte ab 55 Jahren beschäftigen – bisher galt hier eine Altersgrenze
- Die Gesetzesvorlage befindet sich derzeit in Begutachtung
Laut Rathaus ist die Zahl der Beschäftigten ab 55 Jahren in Wien zuletzt gestiegen. Das dürfte mit ein Grund dafür sein, warum der Wegfall der Altersgrenze spürbare Mehreinnahmen bringen soll.
Warum braucht Wien das zusätzliche Geld?
Nach Angaben aus dem Büro von Barbara Novak sollen die zusätzlichen Einnahmen gestiegene Aufwände im Öffi-Netz ausgleichen, die durch die Inflation entstanden sind. Gleichzeitig laufen in der Stadt mehrere große Bauprojekte.
Derzeit wird an einer neuen Teilstrecke der U2 gearbeitet, parallel entsteht die neue Linie U5. Beide Vorhaben sind kostenintensiv und laufen über mehrere Jahre, was den laufenden Finanzierungsbedarf erhöht.
Wie geht es weiter?
Die Gesetzesvorlage zur neuen Regelung ist derzeit in Begutachtung. Nach Angaben des Wiener Rathauses soll die Umsetzung im ersten Quartal 2027 erfolgen. Bis dahin bleibt der bestehende Abgabenrahmen unverändert in Kraft.
Zusammenfassung in Zahlen
- Abgabe besteht seit 1970
- Umsetzung ab erstem Quartal 2027 geplant
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.