MFG Oberösterreich warnt vor politischer Ungleichbehandlung
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Die MFG Oberösterreich sieht im Untreueverfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) ein weiteres Beispiel für eine zunehmende Schieflage im österreichischen Rechtssystem. Nachdem das Verfahren zunächst mittels Diversion gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Linz nun Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt und ausdrücklich festgehalten, dass sie von schwerer Schuld ausgeht. Der Fall liegt damit beim Oberlandesgericht.
Diversion für Politiker wirft Fragen zur Verantwortung auf
Für die MFG OÖ bestätigt die Beschwerde der Staatsanwaltschaft die bereits geäußerte Kritik an diversionellen Erledigungen bei politischen Verantwortungsträgern. Landesparteiobmann LAbg. Joachim Aigner verweist darauf, dass bei politischer Untreue eine Diversion nicht geeignet sei, Verantwortung glaubwürdig zu klären. Bereits im Fall August Wöginger sei eine ähnliche Beschwerde erfolgt. „Würden solche Lösungen zur Regel, entstünde ein faktischer Freibrief für politische Entscheidungsträger“, so Aigner.
Corona-Strafen bedrohen Existenzen normaler Bürger
Demgegenüber stehen laut MFG Oberösterreich zahlreiche Bürger, die wegen Corona-Verwaltungsstrafen mit massiven Konsequenzen konfrontiert sind. Ein aktueller Fall aus Oberösterreich zeigt, dass einem Gastronomen aufgrund offener Strafen sogar der Entzug der Gewerbeberechtigung droht. Diese unterschiedliche Behandlung sei für viele Menschen nicht nachvollziehbar und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat.
MFG OÖ fordert faire Maßstäbe im Rechtssystem
Die MFG Oberösterreich betont, dass sich die Kritik nicht gegen die Justiz, sondern gegen den gesetzlichen Rahmen richte, der derartige Ungleichbehandlungen ermögliche. Aigner erneuert die Forderung nach klaren politischen Konsequenzen: Sowohl ein Schuldspruch als auch eine Diversion müssten zwingend zum Verlust eines politischen Mandats führen. Die MFG geht davon aus, dass das Oberlandesgericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgen wird, und kündigt an, sich weiterhin für Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung vor dem Gesetz einzusetzen.
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