Todesstrafe in Deutschland: Ist sie zukünftig eine Option?
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Die Todesstrafe gehört zu den kontroversesten Themen der internationalen Rechtspolitik. Während sie in einigen Ländern weiterhin praktiziert wird, ist sie in Deutschland seit vielen Jahrzehnten verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Ein Blick auf die geschichtlichen Hintergründe, die moralischen Grundlagen und die häufigsten Argumente zeigt, warum zumindest innerhalb der EU kein Weg zurück führt.
Warum wurde die einst erlaubte Todesstrafe verboten?
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Todesstrafe zunächst in mehreren deutschen Besatzungszonen eingeschränkt, bevor sie im Jahr 1949 vollständig abgeschafft wurde. Artikel 102 des Grundgesetzes formuliert dies unmissverständlich: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Dieser Satz ist nicht nur eine rechtliche Festlegung, sondern ein bewusst gesetzter Gegenentwurf zu den exzessiven und politisch motivierten Hinrichtungen des NS-Regimes. Die junge Bundesrepublik wollte damit sicherstellen, dass staatliche Macht niemals wieder ohne Grenzen über Leben und Tod entscheiden kann.
Die Menschenwürde als oberster Wert
Die Abschaffung der Todesstrafe ist eng mit dem Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde verbunden, der im Grundgesetz an erster Stelle steht. Sie gilt universell, unabhängig von der Schwere einer Straftat oder der moralischen Bewertung eines Täterverhaltens. Der Staat darf bestrafen, schützen und isolieren, aber er darf nicht töten. Das Risiko eines endgültigen und unwiederbringlichen Fehlers würde die Legitimität des Rechtsstaats untergraben und die fundamentalen Werte der Verfassung verletzen. Internationale Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention unterstützen diesen Ansatz zusätzlich.
Warum Befürworter sie dennoch fordern
Weltweit gibt es nach wie vor Anhänger der Todesstrafe, die sich davon mehr Sicherheit oder Gerechtigkeit versprechen. Manche argumentieren, die höchste Strafe hätte eine abschreckende Wirkung und könne schwere Verbrechen verhindern. Andere verweisen auf das Gerechtigkeitsempfinden der Angehörigen von Opfern oder vertreten die Ansicht, ein Täter habe durch besonders grausame Taten sein eigenes Lebensrecht verwirkt. Auch vermeintliche Kostenersparnisse werden gelegentlich angeführt, da lebenslange Haft aus staatlicher Sicht teuer sei.
In 54 Staaten ist Todesstrafe nach wie vor erlaubt
Laut dem jüngsten Bericht Amnesty International (Stand Ende 2024) haben weltweit inzwischen 113 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Zudem gelten insgesamt 145 Staaten als abolitionistisch. Das heißt, sie haben die Todesstrafe entweder gesetzlich aufgehoben oder führen seit vielen Jahren keine Hinrichtungen mehr durch.
Damit gehört heute ein klarer Großteil der Weltstaaten nicht mehr zu jenen, die Todesurteile vollstrecken. Demgegenüber stehen rund 54 Staaten, in denen die Todesstrafe nach wie vor gesetzlich verankert ist.
Besonders in Asien wird sie weiterhin praktiziert: Länder wie China, Indien, Thailand, Singapur oder Indonesien führen auch in den letzten Jahren Hinrichtungen durch. Auch in Teilen Afrikas sowie im Nahen Osten kommt sie ebenfalls noch verhältnismäßig häufig zum Einsatz.

Im Jahr 2024 wurden weltweit mindestens 1.518 Menschen hingerichtet. Damit stieg die Zahl der bekannt gewordenen Exekutionen das vierte Jahr in Folge und auf den höchsten Stand seit 2015
Bringt die Todesstrafe weniger Gewaltverbrechen?
Die Vorstellung, die Todesstrafe könne schwere Gewaltverbrechen verhindern, hält einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Internationale Studien aus den USA, Asien und mehreren lateinamerikanischen Staaten zeigen übereinstimmend, dass Länder mit Todesstrafe nicht weniger Tötungsdelikte verzeichnen als jene ohne. In manchen Fällen ist die Kriminalitätsrate sogar höher, was darauf hindeutet, dass der Abschreckungseffekt überschätzt oder gar nicht vorhanden ist. Entscheidend ist vielmehr die Effizienz der Polizei, die soziale Stabilität eines Landes und die Verlässlichkeit des Justizsystems.
Auch in Deutschland spielte dieses Argument eine zentrale Rolle: Es gibt keinen belegbaren Zusammenhang zwischen der Anwendung der Todesstrafe und einem Rückgang schwerer Straftaten. Hinzu kommt das reale Risiko von Justizirrtümern. Ein Fehlurteil wäre endgültig und damit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar. Darüber hinaus gilt es als moralisch widersprüchlich, wenn der Staat töten würde, um das Töten zu verhindern. Eine moderne Strafrechtspolitik setzt daher nicht auf Vergeltung, sondern auf Schutz der Gesellschaft, faire Verfahren und – wo möglich – Resozialisierung.
Aber würde der Staat mit der Todesstrafe nicht Kosten sparen können?
Die Frage klingt auf den ersten Blick logisch. Schließlich verursacht lebenslange Haft Kosten für Unterbringung, Personal, Sicherheit und Versorgung. Doch tatsächlich spart ein Staat mit der Todesstrafe nachweislich kein Geld. In vielen Ländern ist sogar das Gegenteil der Fall.
Warum die Todesstrafe nicht billiger ist, sondern sogar eher teurer
Staaten, die Todesurteile vollstrecken, müssen extrem aufwendige Verfahren durchführen. In den USA – dem bestuntersuchten Beispiel – sind Prozesse mit möglicher Todesstrafe zwei- bis fünfmal teurer als Verfahren ohne Todesstrafenoption. Der Grund dafür ist klar:
Der Staat muss jeden Fehler ausschließen. Es braucht mehr Gutachten, mehr Sachverständige, mehr Verteidiger, höhere Anforderungen an Beweise, zusätzliche Instanzen, spezielle Sicherheitsvorschriften und jahrelange Berufungsverfahren. All das kostet erheblich mehr als ein Strafprozess, der auf lebenslange Haft abzielt.
Darf sich der Staat moralisch überhaupt „billiger machen“?
Ein weiterer Punkt: Selbst wenn die Todesstrafe günstiger wäre, wäre es ein ethisch problematisches Signal, Menschen nach einem Kosten-Nutzen-Prinzip zu bestrafen. Der Staat darf Strafen nämlich gar nicht an finanziellen Erwägungen festmachen, sondern an Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Menschenwürde.
Das Bundesverfassungsgericht würde eine Strafe, die allein aus Spargründen Leben beendet, damit also als klar verfassungswidrig ansehen.
Ein Blick auf die Praxis zeigt somit recht deutlich: Nicht nur schreckt die Todesstrafe Gewaltverbrechen nicht zuverlässig ab, sie würde den Staat auch nicht unbedingt entlasten. Vielmehr schafft sie höhere Kosten, größere Risiken und erhebliche moralische sowie rechtliche Spannungsfelder. Alles Gründe, weshalb die Todesstrafe in Deutschland bzw. innerhalb der gesamten EU keine Option ist und auch in Zukunft keine sein wird.