33 Prozent mehr Diskriminierungsfälle in Österreich: Gleichbehandlungsbericht im Überblick
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Die Zahl der Diskriminierungsfälle in Österreich ist zwischen 2024 und 2025 um 33 % gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Gleichbehandlungsbericht hervor, den Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner dem Parlament übermittelt hat. Insgesamt bearbeitete die Gleichbehandlungsanwaltschaft in diesem Zeitraum 9.268 Anfragen.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
- 9.268 Anfragen in den Jahren 2024 und 2025, ein Plus von 31 % gegenüber den beiden Vorjahren
- 1.975 unterstützte Personen bei konkreten Diskriminierungsfällen
- 73 % der Fälle betrafen die Arbeitswelt
- Fast 30 % mehr Anträge beim Senat I der Gleichbehandlungskommission
Die Zahl und woher sie stammt
Die Angaben stammen aus dem Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft an das Parlament. Demnach wurden zwischen 2024 und 2025 insgesamt 9.268 Anfragen zur Diskriminierung bearbeitet, 1.975 Personen erhielten dabei konkrete Unterstützung bei einem gemeldeten Fall. Gegenüber den beiden Jahren davor, also 2022 und 2023, stieg die Zahl der Anfragen um 31 %.
Woran der Anstieg der Diskriminierungsfälle liegt
Von den unterstützten Fällen betrafen 46 % eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, 33 % aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und 9 % aufgrund des Alters. Weitere 5 % entfielen auf Betreuung und Pflege, 4 % auf Religion, 2 % auf die sexuelle Orientierung und 1 % auf die Weltanschauung.
Besonders betroffen ist die Arbeitswelt: 73 % aller Diskriminierungsfälle stehen damit in Zusammenhang. Bei Belästigungsfällen am Arbeitsplatz handelte es sich der Gleichbehandlungsanwaltschaft zufolge in der Hälfte der Fälle um sexuelle Belästigung, in einem Viertel um rassistisch motivierte Vorfälle.
Was Fachleute zur Gleichbehandlungsanwaltschaft erwarten
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbst spricht angesichts der steigenden Fallzahlen von personellen und budgetären Herausforderungen. Sie fordert eine deutliche personelle Aufstockung, um auch künftig eine wirksame Beratung aller betroffenen Personen zu gewährleisten. Zusätzliche Aufgaben kommen laut Behörde durch neue EU-Richtlinien hinzu, was den Personalbedarf weiter erhöht.
Wie stark die Belastung bereits spürbar ist, zeigt ein Blick auf die Wartezeiten: Wer beim Senat I einen Befragungstermin benötigt, muss nach Angaben von diePresse.com bis zu zwei Jahre warten.
Zusammenfassung in Zahlen
- 9.268 Anfragen zur Diskriminierung in den Jahren 2024 und 2025
- Anstieg der Anfragen um 31 % gegenüber 2022/2023
- Anstieg der Diskriminierungsfälle um 33 % im selben Vergleich
- 1.975 unterstützte Personen, 73 % der Fälle aus der Arbeitswelt
- Fast 30 % mehr Anträge beim Senat I, Wartezeit bis zu zwei Jahre