Firmengründungen in Dubais „Free Zones“ sind für viele Unternehmer äußerst interessant. Experte Jürgen Schroll von Emirates Establishments weiß, warum und wie die Gründung erfolgreich gelingt.
Dubai zählt zu den aufstrebendsten wirtschaftlichen Zentren im Mittleren Osten und bietet zahlreiche lukrative Chancen für Unternehmer, die im Emirat ansässig werden möchten.
In nur weniger als 8 Stunden Flugzeit ist Dubai schnell und bequem erreichbar. Die Infrastruktur ist hervorragend, die Wirtschaft boomt, die Sonne lacht ganzjährig vom Himmel, die Lebensqualität ist hoch und die Steuerbedingungen nahezu paradiesisch.
Auch Jürgen Schroll, Gründer und Geschäftsführer von Emirates Establishments, haben diese und einige weitere verlockende Vorteile vom Wüstenstaat überzeugt. Seit 2020 ist der Österreicher in Dubai tätig, wo er seine eigene Firma aufgebaut hat. Zusammen mit vier Mitarbeitern unterstützt er seine Kunden auf Basis seines Experten-Wissens und mit Hilfe eines großen Netzwerkes bei Firmengründungen in den über 30 „Free Zones“ (Freihandelszonen) von Dubai.
Ist Dubai wirklich ein Steuerparadies?
Kurz gesagt, ja. Je nach Umsatzvolumen lassen sich in Dubai laut Jürgen Schroll tatsächlich Steuern in Millionenhöhe sparen.
Ein Beweis dafür sind die über 500 Emirates Establishments-Kunden, die durch eine Firmengründung in den Freihandelszonen von Dubai und dank der aktiven Unterstützung von Jürgen Schroll hohe Summen an Steuerlast einsparen konnten.
„Dubai gilt zurecht als Steuerparadies. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen sind in den meisten Fällen von jeglichen Steuern, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, befreit.“, erklärt Jürgen Schroll. „Es existiert keine Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Unternehmer oder Selbstständige. Darüber hinaus fallen auch keine Lohnnebenkosten an. Alle Einnahmen sind zu 100 % steuerfrei, sofern man nicht in einem anderen Land steuerlich ansässig ist.“, führt der Experte für Firmengründungen in Dubais „Free Zones“ weiter aus.
Doch was hat es mit der seit Mitte 2023 eingeführten Körperschaftssteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), zu denen auch Dubai zählt, auf sich?
Macht sich die 2023 eingeführte Steuer bemerkbar?
„Diese Steuer gilt für Firmen, die mehr als 100.000 Euro Gewinn pro Jahr in Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten erwirtschaften. Firmen, die innerhalb der „Free Zones“ von Dubai gegründet wurden, sind davon jedoch für die kommenden 50 Jahre ausgenommen.“, beruhigt Schroll.
Wie läuft eine Firmengründung in Dubais „Free Zones“ ab?
Wer eine korrekt durchgeführte Firmengründung in einer der Freihandelszonen von Dubai vornehmen will, der sollte bedenken, dass es einige Voraussetzungen und Vorgehensweisen zu beachten gilt. „Viele Unternehmer unterschätzen den Ablauf. Dabei sollte man unbedingt konkret wissen, worauf es ankommt. Gute Kontakte sind hier von großem Vorteil.“, gibt Jürgen Schroll zu bedenken. So würden sich kostspielige und teure Fehler bei der Firmengründung in Dubai vermeiden lassen.
Kunden bei Emirates Establishments bekommen zunächst ein ausführliches und kostenloses Beratungsgespräch, bevor ein bis ins Detail geplanter Ablauf die erfolgreiche Firmengründung in Dubais „Free Zones“ erstellt wird. Die einzelnen Schritte erklärt Jürgen Schroll auch transparent und übersichtlich aufgeschlüsselt auf der Unternehmenswebsite.
Mythos: Eine Firmengründung in Dubais „Free Zones“ beansprucht viel Zeit
„Das ist ein weit verbreitetes Gerücht, aber auch hier kommt es wieder auf den richtigen Partner an. Bei uns dauert der gesamte Ablauf nur in etwa 4 bis 6 Wochen. Dann ist die mit unserer Hilfe gegründete Firma in Dubai mit Bankkonto geschäftsfähig.“, versichert Jürgen Schroll.
Wird man beim Medical Check völlig durchleuchtet?
Wer in Dubai Fuß fassen möchte, der benötigt ein Visum. Dieses ist wiederum an einen sogenannten „Medical Check“ geknüpft, der im Vorfeld immer wieder einmal Bedenken oder gar Angst bei Betroffenen auslöst. Jürgen Schroll kann hier beruhigen. „Dabei handelt es sich um einen normalen Gesundheitscheck. Im Zuge dessen wird unter anderem Blut abgenommen und die Lunge geröntgt, um diverse Krankheiten ausschließen zu können.“ Ist alles in Ordnung, geht es weiter zur Behörde, wo einem noch Fingerabdrücke abgenommen werden. Alles weitere erledigen dann die zuständigen Behörden bzw. Emirates Establishments.
Gibt es eine Aufenthaltspflicht?
Ein weiterer Mythos, der sich nach wie vor hält, ist jener bezüglich der Aufenthaltspflicht. Auch hier weiß Jürgen Schroll bestens Bescheid. „Als Gesellschafter oder Geschäftsführer besteht keine Aufenthaltspflicht. Man muss nicht in Dubai leben, sondern nur alle 6 Monate in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, um sein Visum aufrecht zu erhalten.
Wenn Sie mehr über Emirates Establishments und Firmengründungen in den „Free Zones“ von Dubai erfahren möchten, dann besuchen Sie die Website des Unternehmens unter emirates-establishments.com.