Die geplante Wohngeldkürzung 2027 sorgt für heftigen Widerspruch: Beim Wohngeldetat soll ein Einsparvolumen von 40 % erreicht werden, wie aus einer Bundestagsanhörung hervorgeht.
Das Gesamtbudget des Bauministeriums liegt bei etwa 7,7 Milliarden Euro, davon entfällt rund eine Milliarde Euro allein auf das Wohngeld. Der zuständige Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befragte dazu am 4. November 2026 geladene Fachleute.
Grundlage ist ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung bereits am 30. September 2026 beim Bundestag eingereicht hat. Aktuell erhalten bundesweit etwa 1,2 Millionen Haushalte diese staatliche Unterstützung. Zum 1. Januar 2027 soll die regelmäßige Anpassung der Wohngeldhöhe an die Miet- und Preisentwicklung entfallen, zudem wird die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert.
Wie viele Haushalte verlieren den Anspruch ganz?
Nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbands, vertreten durch Greta Schabram, würden 163.000 Haushalte durch die Kürzungen neu auf Grundsicherung angewiesen sein. Der Deutsche Mieterbund geht laut seiner Vertreterin Melanie Weber-Moritz sogar davon aus, dass bis zu 500.000 Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen könnten.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen rechnet nach Angaben seines Sprechers Christian Lieberknecht damit, dass ein Drittel der bisherigen Haushalte den Anspruch verliert.
Für 2029 rechnet die Bundesregierung selbst mit kleineren, jedoch weiterhin spürbaren Umschichtungen zwischen den Leistungssystemen: Etwa 68.000 Haushalte würden demnach in den Bezug von SGB-II-Leistungen wechseln, zusätzlich 75.000 Haushalte in Leistungen nach dem SGB XII. Weber-Moritz verweist darauf, dass Familien besonders stark getroffen werden, da vier von zehn heutigen Wohngeldbeziehern Familien seien, viele davon alleinerziehend.
Was ändert sich konkret bei den Heizkostenpauschalen?
Statt der bisherigen Heizkostenkomponente sind künftig feste monatliche Pauschalen vorgesehen, die je nach Haushaltsgröße gestaffelt sind. Zusätzlich wird eine neue Bagatellgrenze von 15 Euro monatlich eingeführt, unterhalb derer gar kein Wohngeld mehr gezahlt wird.
Ebenfalls angehoben wird der Parameter c innerhalb der Berechnungsformel, sodass der Anspruch mit steigendem Einkommen rascher abschmilzt; parallel dazu ordnet die Reform Städte und Gemeinden den sieben Mietenstufen I bis VII neu zu.
- Für einen Single-Haushalt soll die monatliche Pauschale 62,40 Euro betragen.
- Ein Zwei-Personen-Haushalt soll 80,60 Euro erhalten.
- Für einen Drei-Personen-Haushalt sind 96,20 Euro vorgesehen.
- Ein Vier-Personen-Haushalt soll 111,80 Euro bekommen.
Was sagen Kritiker und Befürworter der Reform?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe befürchtet laut ihrem Sprecher Joachim Krauß eine Zunahme von Verschuldung, Mietrückständen und neuen Wohnungsnotfällen, weil der Wechsel von Wohngeld zur Grundsicherung durch Bewilligungsverzögerungen Risiken berge. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert nach Angaben seines Sprechers Martin Künkler stattdessen eine wirksame Begrenzung der Mietenentwicklung statt der Kürzungen.
Haus & Grund Deutschland sieht laut Verbandschef Kai Warnecke zwar sinnvolle Verwaltungsvereinfachungen im Gesetzentwurf, kritisiert aber die Leistungskürzungen selbst. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürworten die Kürzungen dagegen, wie deren Vertreter Markus Mempel deutlich machte.
Der Deutsche Städtetag warnt wiederum durch seinen Sprecher Sebastian Klöppel vor einer isolierten Sparmaßnahme, die dem eigenen Wohnungslosigkeits-Aktionsplan des Bundes widerspreche.
Vor dreieinhalb Jahren war das Wohngeld noch ausgeweitet worden; nun kehrt sich die Entwicklung um. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sieht durch Lieberknecht zudem die Gefahr, dass der Wechsel in die Grundsicherung nur geringe reale Einsparungen bringt, Kommunen stärker belastet und zusätzlichen Verwaltungsaufwand schafft.
Zusammenfassung in Zahlen
- Entlastung für Bund und Länder laut Gesetzentwurf: 1.156 Millionen Euro im Jahr 2027, ab 2029 rund 1,5 Milliarden Euro jährlich.



