14,85 Millionen Euro: Warum der Bund den Haushaltsausschuss überging
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Das Bundesfinanzministerium hat eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung genehmigt. Mit dem Geld sichert der Bund die Mietzahlungen für Liegenschaften des Bundesfamilienministeriums in Bonn. Die Genehmigung erging ohne das sonst übliche Konsultationsverfahren mit dem Haushaltsausschuss.
Eine Verpflichtungsermächtigung erlaubt es einer Behörde, Ausgaben für künftige Haushaltsjahre bereits jetzt vertraglich festzulegen. Üblicherweise berät der Haushaltsausschuss des Bundestags vorab über solche Schritte, wenn sie außerplanmäßig anfallen und einen bestimmten Betrag übersteigen. In diesem Fall entfiel diese Beratung.
Wie hoch ist die Verpflichtungsermächtigung und wofür ist sie bestimmt?
Die Gesamtmittel für die Mietzahlungen belaufen sich auf 14,85 Millionen Euro. Sie betreffen Liegenschaften des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bonn. Die Verpflichtungsermächtigung deckt die Mietzahlungen bis zum Jahr 2032 ab.
Warum musste der Bund so schnell handeln?
Der Grund für das Tempo liegt in einer Frist des Mietvertrags: Eine Verlängerungsoption für das Mietverhältnis musste laut dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis zum 31. Oktober 2026 in Anspruch genommen werden. Blieb diese Frist ungenutzt, wäre die Option verfallen. Das Bundesfinanzministerium musste die Mittel deshalb innerhalb weniger Tage bereitstellen.
- Das Finanzministerium datierte die Genehmigung auf den 29. Oktober 2026.
Warum wurde der Haushaltsausschuss übergangen?
Das Bundesfinanzministerium begründet den Verzicht auf das Konsultationsverfahren mit dem Haushaltsausschuss mit zwingenden Gründen. Diese ergaben sich aus der knappen Frist bis zum 31. Oktober 2026: Für eine reguläre Beratung des Ausschusses blieb demnach keine Zeit mehr. So wurde die Mietzahlung gesichert, ohne dass die Abgeordneten vorab darüber entscheiden konnten.
Rechenbeispiel
Die 14,85 Millionen Euro gelten für Mietzahlungen bis zum Jahr 2032, also für einen Zeitraum von rund sechs Jahren ab 2026. Teilt man den Gesamtbetrag durch sechs Jahre, ergibt sich eine Mietbelastung von rund 2,48 Millionen Euro pro Jahr für die Liegenschaften des Familienministeriums in Bonn. Diese Rechnung beruht allein auf dem genannten Gesamtbetrag und dem genannten Enddatum der Verpflichtungsermächtigung.