827 Femizide-Opfer in Deutschland 2024: Warum Die Linke bundesweite Standards fordert
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Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 827 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. Diese Zahl bildet den Ausgangspunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag zu Femiziden in Deutschland. Die Fraktion will wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung bundeseinheitliche Standards für Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement nötig sind.
Eine amtliche Gesamtauswertung zu Ursachen oder Entwicklung über mehrere Jahre liegt mit der Anfrage nicht vor. Sie stellt vor allem Fragen an die Bundesregierung, liefert aber zwei zentrale Zahlen als Grundlage.
Wie viele Frauen wurden 2024 Opfer tödlicher Gewalt?
Von den 827 betroffenen Frauen und Mädchen waren 300 Personen durch einen (Ex-)Partner betroffen. Das entspricht mehr als einem Drittel aller Fälle. Die Linksfraktion verweist darauf, dass sich die Mehrzahl der tödlichen Gewalttaten gegen Frauen im engsten persönlichen Umfeld abspielt, etwa zwischen Partnern, innerhalb der Familie oder im gemeinsamen Haushalt.
Was will die Linksfraktion von der Bundesregierung wissen?
In ihrer Anfrage bezieht sich die Fraktion auf die Istanbul-Konvention, mit der der Europarat völkerrechtlich verbindlich Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen will. Sie fragt, inwieweit die darin enthaltenen Vorgaben in Deutschland bereits umgesetzt sind.
Darüber hinaus benennt die Anfrage mehrere konkrete Punkte, zu denen die Bundesregierung Stellung nehmen soll:
- Ob es einheitlicher bundesweiter Vorgaben bedarf, wenn es um die Einschätzung von Gefährdungen und den Umgang mit Gefahrensituationen geht.
- Wie die Vorgaben der Istanbul-Konvention zur Gewaltprävention derzeit umgesetzt werden.
- Wie es um den Zugang zu Frauenhäusern und die Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt für die Wohnsituation Betroffener steht.
- Ob die Bundesregierung plant, mit einem eigenen Gesetzentwurf das Strafrecht im Hinblick auf Femizide zu verschärfen.
Warum steht das Thema jetzt zur Debatte?
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion zeigt, dass die Diskussion um Femizide in Deutschland über die reine Erfassung von Zahlen hinausgeht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bestehende Schutzmechanismen – etwa bei der Einschätzung von Gefährdungslagen oder beim Zugang zu Frauenhäusern – bundesweit einheitlich geregelt sind oder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.
Eine Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage steht noch aus.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.