70 Gigawatt Windenergie auf See bis 2045: Warum Experten am neuen Gesetz zweifeln
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Das Ausbauziel für Windenergie auf See liegt bei 70 Gigawatt bis 2045. Mit dem Gesetz zur Windenergie auf See will die Bundesregierung die Ausschreibungen neu ordnen, nachdem mehrere Fachleute in einer Anhörung des Bundestags im November 2026 Nachbesserungen forderten.
Hintergrund ist ein bereits im Oktober 2026 vorgelegter Entwurf, der gestrandete Ausschreibungen reaktivieren und die Investitionsbedingungen für Offshore-Windparks verbessern soll. Die geladenen Fachleute waren sich über einzelne Regelungen jedoch nicht einig.
Wie groß ist der Rückstand beim Ausbau der Windenergie auf See?
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) soll künftig mehr Flexibilität erhalten: Die feste jährliche Ausschreibungsmenge wird durch einen Korridor von 2.000 bis 4.800 Megawatt ab 2027 ersetzt.
Was ändert das Gesetz an Ausschreibungen und Förderung?
Die Ausschreibungen sollen künftig zweistufig ablaufen: In der ersten Stufe erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag ohne Förderung, in der zweiten Stufe winkt eine finanzielle Absicherung über einen Differenzvertrag. Dabei bekommt der Betreiber eine Ausgleichszahlung, wenn der Strompreis unter dem vereinbarten Wert liegt – bei höheren Preisen muss er Übergewinne abführen.
- Die Förderhöchstwerte liegen künftig bei 9,487 beziehungsweise 9,6715 Cent je Kilowattstunde.
- Die Sicherheitsleistungen für Teilnehmer steigen auf 200 bis 250 Euro je Kilowatt.
- Für Zahlungsgebote wird zusätzlich eine Sicherheit von 5 % des Gebots fällig.
- Die Regellaufzeit neuer Windparks soll von 25 auf 35 Jahre steigen, die Verlängerungsmöglichkeit danach aber auf fünf Jahre gekürzt werden.
Rechenbeispiel: Was bedeutet die neue Sicherheitsleistung für Bieter?
Legt ein Unternehmen die Sicherheitsleistung in voller Höhe von 250 Euro je Kilowatt installierter Leistung, fällt bei verspäteter Nachweiserbringung ein Bußgeld von 10 % dieser Summe an. Das entspricht 25 Euro je Kilowatt – eine Rechnung, die unmittelbar aus den im Gesetz festgelegten Werten folgt.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.