Bei einer Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag im November 2026 haben Sachverständige vor Einschnitten bei der Sonntagsarbeit gewarnt. Nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes würde der Entwurf des Jahressteuergesetzes die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit beschneiden. Beschäftigte müssten dadurch ab 2027 mit einer höheren Steuerlast rechnen.
Kritik der Gewerkschaft
Nach Angaben des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine würde die steuerfreie Grenze für solche Zuschläge künftig schneller erreicht. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit blieben dadurch in geringerem Umfang steuerfrei als bisher.
Folgen für Betriebe
Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung nach Einschätzung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Arbeitsverträge müssten angepasst werden, damit Beschäftigte bei reduzierten steuerfreien Gehaltsbestandteilen nicht schlechter gestellt werden. Ein konkreter Zeitplan für diese Anpassungen liegt bislang nicht vor.
Streit um Reisekosten
Neben der Sonntagsarbeit sorgt eine zweite Änderung im Jahressteuergesetz für Widerspruch. Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig schon nach 24 statt bisher 48 Monaten von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgegangen werden.
Der Bund der Steuerzahler lehnt diesen Schritt ab und sieht Nachteile für Arbeitnehmer, die dadurch ihre günstigere steuerliche Behandlung als Auswärtstätigkeit verlieren könnten. Nach Angaben des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine trifft die Verkürzung besonders Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Beschäftigte der Bauwirtschaft.
Steuerausfälle und Zinsen
Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisiert zudem, dass organisierter Umsatzsteuerbetrug im Gesetzentwurf unbearbeitet bleibt, obwohl er Jahr für Jahr erhebliche Steuerausfälle verursacht.
Für den Bundeshaushalt 2027 plant die Bundesregierung ohnehin Kürzungen und Einsparungen von rund elf Milliarden Euro. Zusätzlich soll der monatliche Zinssatz für Steuernachzahlungen ab 2027 von bisher 0,15 % auf 0,3 % steigen – damit verdoppelt sich auch der bisherige Jahreszins von 1,8 Prozent. Die Bundessteuerberaterkammer fordert stattdessen eine grundlegende Neuordnung der Zinsregelungen.
Weitere Kritikpunkte
Der Bund der Steuerzahler wendet sich außerdem gegen geplante zusätzliche Datenerhebungen für die Lohnsteuerjahresbescheinigung, da solche Daten nach seiner Einschätzung oft gar nicht ausgewertet werden. Die AfD-Fraktion hat parallel einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der elektronische Postfächer von Anwälten und Steuerberatern künftig auch für die Kommunikation mit den Finanzbehörden nutzbar machen soll.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.



