8 Jahre bis zum Förderstopp: Warum der Bundesrat das Start-Chancen-Gesetz nachbessern will
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Der Bundesrat hat eine Überarbeitung des geplanten Start-Chancen-Gesetzes gefordert, weil der Bund seine finanzielle Förderung der Länder über acht Jahre schrittweise auf null reduziert. Gleichzeitig verpflichtet der Gesetzentwurf die Länder zu neuen bundesweiten Standards mit dauerhaften finanziellen und organisatorischen Aufgaben. Der Bundesrat begrüßt zwar die bildungspolitischen Ziele des Entwurfs, kritisiert aber die Finanzierung.
Die Förderung sinkt in acht Jahren auf null
Kern des Streits ist der Zeitplan der Finanzierung: In dieser Zeit sollen die Länder neue gesetzliche Standards im Achten Buch Sozialgesetzbuch umsetzen, etwa bei der Stärkung der frühkindlichen Bildung, der Chancengerechtigkeit und der frühen Sprachförderung.
Der Bundesrat sieht darin ein strukturelles Problem: Die neuen Pflichten bleiben bestehen, während die finanzielle Unterstützung des Bundes schrittweise wegfällt. Nach Einschätzung des Bundesrats werden damit dauerhafte zusätzliche Aufgaben auf die Länder übertragen, ohne dass eine ebenso dauerhafte und auskömmliche Finanzierung gesichert ist.
Der Bundesrat sieht Länder und Kommunen in der Pflicht
Besonders betroffen wären nach Darstellung des Bundesrats die Kommunen. Als örtliche Träger der Jugendhilfe tragen sie die Hauptlast des praktischen Vollzugs der neuen Vorgaben vor Ort. Der Bundesrat fordert deshalb, dass die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen enger an den tatsächlichen Verhältnissen in den Kommunen ausgerichtet werden.
Zudem bemängelt der Bundesrat, dass die Festlegung neuer bundesrechtlicher Standards von der Frage ihrer Finanzierung entkoppelt betrachtet werde. Nach Auffassung der Länderkammer gelingt die Reform in der Praxis nur, wenn sich Bund, Länder und Kommunen eng und partnerschaftlich miteinander abstimmen.
Die Bundesregierung lehnt neue Finanzzusagen ab
Die Bundesregierung widerspricht der Forderung nach zusätzlichen Mitteln. Sie argumentiert, frühkindliche Bildung gehöre zu den ureigenen Aufgaben von Ländern und Kommunen, weshalb diese die dafür nötigen Mittel im Grundsatz selbst aufbringen müssten. Weitergehende finanzielle Forderungen der Länder lehnt die Bundesregierung ab.
Eine unbefristete, an steigende Kosten gekoppelte Entlastung der Länder schließt die Bundesregierung ebenfalls aus. Damit stehen sich zwei gegensätzliche Positionen gegenüber: Der Bundesrat verlangt eine langfristig gesicherte Finanzierung, die Bundesregierung sieht die Zuständigkeit bei den Ländern selbst.
Was als Nächstes im Gesetzgebungsverfahren passiert
Immerhin bewegt sich etwas bei der Frage der Abstimmung: Die Bundesregierung prüft die Forderung des Bundesrats nach einer besseren Abstimmung mit den Ländern. Eine konkrete Zusage zu zusätzlichen Finanzmitteln liegt bislang jedoch nicht vor.
Für Länder und Kommunen bedeutet das vorerst Unsicherheit über die langfristige Finanzierung frühkindlicher Bildungsangebote. Ob der Gesetzentwurf im weiteren Verfahren noch angepasst wird, hängt davon ab, wie Bund und Länder die offenen Finanzierungsfragen in den kommenden Beratungen klären.
Zusammenfassung
- Der Bundesrat fordert eine Überarbeitung des Start-Chancen-Gesetzes zugunsten der Länder.
- Die Bundesregierung lehnt eine dauerhafte, dynamisierte Entlastungsregelung für die Länder ab.
- Die Kommunen tragen als örtliche Träger der Jugendhilfe die Hauptlast der praktischen Umsetzung.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.