Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Neue Rechtsbasis für Opferhilfe im Inland
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Der Bundesopferbeauftragte hat seit 2016 insgesamt 2.948 Betroffene von Anschlägen erfasst. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor. Wie genau diese Menschen betreut wurden, lässt sich aus der Statistik allerdings nicht ablesen.
15 Anschläge, eine Zahl
Seit dem Jahr 2016 hat der Bundesopferbeauftragte nach insgesamt 15 Anschlägen im Inland die Betreuung von Betroffenen übernommen. In dieser Zeit erfasste die zuständige Geschäftsstelle die genannten Personen. Den Angaben der Bundesregierung zufolge wurden die Betroffenen im Regelfall direkt angeschrieben, um sie über die verfügbaren Hilfsangebote in Kenntnis zu setzen.
Was die Statistik verschweigt
Wie oft Betroffene tatsächlich Kontakt zum Bundesopferbeauftragten oder seiner Geschäftsstelle aufnahmen, lässt sich laut Bundesregierung nicht darstellen. Auch die Intensität der Betreuung im Einzelfall wird nicht statistisch erfasst. Damit bleibt offen, wie viele der erfassten Personen tatsächlich dauerhaft begleitet wurden.
Neue Rechtsgrundlage geplant
Ein Gesetzesentwurf der Exekutive beabsichtigt, die Etablierung einer regierungseigenen Beauftragung für die Belange von Opfern inländischer Terrorakte auf eine rechtliche Basis zu stellen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung erweitert diese Regelung die bestehenden Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesopferbeauftragten nicht über die etablierte Praxis hinaus. Auch eine vorgesehene Änderung der Amtsbezeichnung schränke das Mandat nach Auffassung der Bundesregierung nicht ein.
Personal bleibt gleich
Eine Aufstockung der Personalstellen in der Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten ist nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Bei Bedarf kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mitarbeiter aus einem Pool zur Verstärkung bereitstellen. Ein zusätzlicher Finanzbedarf würde im Rahmen der flexibilisierten Haushaltsführung gedeckt.
Auch zur Nutzung der psychosozialen Beratungstelefone, die der Bundesopferbeauftragte gemeinsam mit Landesopferbeauftragten und Opferhilfestrukturen der Länder betreibt, liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.