Die Insolvenzquote gibt an, welchen Anteil seiner Forderung ein gewöhnlicher Gläubiger aus dem Verfahren zurückbekommt. Bei 10 Prozent werden aus 20.000 Euro also 2.000 Euro, der Rest ist in der Regel verloren.
Wer wann drankommt: 500.000 Euro in vier Schritten
Bevor die normalen Gläubiger etwas sehen, sind andere an der Reihe. Ein Betrieb wird abgewickelt, die Verwertung bringt 500.000 Euro. Eine Maschine davon, die 300.000 Euro erlöst, war der Bank zur Sicherheit übereignet. Vereinfacht bleiben die Kostenbeiträge außen vor, die in Deutschland bei solchen Sicherheiten pauschal 4 und 5 Prozent des Erlöses an die Masse gehen können.
| Schritt | Betrag in Euro | Rest in Euro |
|---|---|---|
| Erlös aus der Verwertung | 500.000 | 500.000 |
| Bank aus ihrer Sicherheit (Absonderung) | −300.000 | 200.000 |
| Verfahrenskosten und laufende Verbindlichkeiten des Verfahrens | −100.000 | 100.000 |
| Verteilung an Gläubiger mit 1.000.000 Euro Forderungen | −100.000 | 0 |
Die Quote beträgt 100.000 von 1.000.000 Euro, also 10 Prozent. Der Lieferant mit 20.000 Euro offener Rechnung erhält 2.000 Euro. Wer eine Sache zurückverlangen kann, die dem Schuldner gar nicht gehört, steht außerhalb dieser Rechnung: Sie gehört nicht zur Masse. Und wer nachrangig ist, etwa mit Geldbußen oder Darlehen von Gesellschaftern, kommt erst nach den übrigen Gläubigern zum Zug.
Die übliche Quote ist niedrig, und es gibt zwei
Das Statistische Bundesamt wertete Verfahren aus, die 2010 eröffnet wurden und bis Ende 2017 beendet waren. Bei Unternehmen lag die Deckungsquote bei 6,2 Prozent, über alle Verfahren bei 3,9 Prozent: 610 Millionen Euro standen 15,7 Milliarden Euro Forderungen gegenüber. Das Amt fasste das so zusammen, dass Gläubiger auf 96,1 Prozent verzichten mussten.
Daneben rechnet es eine Quote im weiteren Sinne, die befriedigte Sicherheiten mitzählt. Im Beispiel wären das 400.000 von 1.300.000 Euro, also rund 31 Prozent statt 10 Prozent. Dasselbe Verfahren, zwei sehr verschiedene Zahlen. Gemeldete Quoten sagen also nur etwas, wenn klar ist, welche gemeint ist.
Der Irrtum: Eine Quote von 20 Prozent ist schon ausgezahlt
In Österreich begegnen Gläubiger der Zahl oft als Angebot. Ein Sanierungsplan muss mindestens 20 Prozent innerhalb von höchstens zwei Jahren ab Annahme bieten, mit Eigenverwaltung mindestens 30 Prozent. Privatpersonen ohne Unternehmen können bis zu fünf Jahre Zeit erhalten. Das sind Zusagen, die das Unternehmen erst erfüllen muss, und nicht das Ergebnis einer Verteilung wie im Beispiel. Für Verfahren über natürliche Personen sieht die österreichische Insolvenzordnung vor, dass an die Gläubiger verteilt wird, sobald eine Quote von 10 Prozent möglich ist, spätestens aber nach drei Jahren.
Auch in Deutschland dauert es: Von den 2010 eröffneten Unternehmensverfahren waren Ende 2017 erst 82,2 Prozent beendet. Das Geld kommt also unter Umständen Jahre nach der Pleite.
Wenn nicht einmal die Kosten gedeckt sind
Reicht das Vermögen voraussichtlich nicht für die Verfahrenskosten, weist das Gericht den Antrag ab, solange niemand einen Vorschuss zahlt. Dann gibt es gar keine Verteilung und keine Quote. In der Statistik zu den gemeldeten Quoten fehlen solche Fälle deshalb, für betroffene Gläubiger sind sie aber der ungünstigste Ausgang.
Quellen
- Destatis, Pressemitteilung 2019: Deckungsquoten der 2010 eröffneten Verfahren
- Destatis, Qualitätsbericht beendete Insolvenzverfahren: zwei Deckungsquoten, Absonderungsrechte
- § 38 InsO: Insolvenzgläubiger
- § 39 InsO: nachrangige Gläubiger
- § 47 InsO: Aussonderung
- § 51 InsO: Sicherungsübereignung als Absonderungsrecht
- § 53 InsO: Vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeiten
- § 171 InsO: Kostenbeiträge bei der Verwertung von Sicherheiten
- § 26 InsO: Abweisung mangels Masse
- §§ 141, 169, 181, 192a Insolvenzordnung (Österreich): Mindestquoten, Verteilung bei natürlichen Personen
Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Rentenberatung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.