Wie viel Steuern auf die Rente entfallen, hängt 2026 stark von der Höhe der monatlichen Bruttorente ab. Erst ab einer bestimmten Rentenhöhe wird überhaupt Einkommensteuer fällig, darunter bleibt die Rente vollständig steuerfrei.
Grundlage der Berechnung ist der Grundfreibetrag für Alleinstehende, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Altersrente bezieht, muss davon zunächst 84 % versteuern, der restliche Teil bleibt dauerhaft steuerfrei und wird als fester Eurobetrag festgeschrieben, nicht als Prozentsatz. Spätere Rentenerhöhungen verändern diesen steuerfreien Betrag also nicht mehr.
Ab welcher Rente fällt Steuer an?
Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro im Monat ergibt sich eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro, bei 1.300 Euro sind es 15.600 Euro. In beiden Fällen bleibt die Rente steuerfrei, bei 1.300 Euro jedoch nur deshalb, weil Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge und Pauschbeträge das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag drücken. Eine Steuererklärung ist trotzdem verpflichtend, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt.
Bei 1.800 Euro Bruttorente im Monat liegt die Jahresbruttorente bei 21.600 Euro, bei 2.000 Euro sind es 24.000 Euro. Hier reichen die Abzüge nicht mehr aus, um unter den Grundfreibetrag zu kommen, sodass Einkommensteuer fällig wird. Einen Solidaritätszuschlag gibt es in keinem der vier Beispiele.
Rechenbeispiel: Wie sich die 500 Euro bei 1.800 Euro Rente ergeben
Von der Jahresbruttorente von 21.600 Euro sind 84 % steuerpflichtig, das entspricht 18.144 Euro. Davon ziehen sich die selbst getragenen Sozialabgaben ab: Krankenversicherung mit allgemeinem Satz plus Zusatzbeitrag von zusammen 8,75 % sowie Pflegeversicherung mit 3,6 % der Bruttorente, insgesamt rund 2.667,60 Euro.
Hinzu kommen ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Das verbleibende zu versteuernde Einkommen liegt damit über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, wodurch sich nach dem Einkommensteuertarif die genannten rund 500 Euro Jahressteuer ergeben, umgerechnet etwa 41,67 Euro im Monat.
Warum sich die Steuerlast bei Ehepaaren anders darstellt
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Grundfreibetrag rechnerisch nicht einfach, er liegt 2026 bei 24.696 Euro für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Zwei Renten, die einzeln knapp über der Steuergrenze lägen, können in der gemeinsamen Veranlagung also weiterhin steuerfrei bleiben. Das unterscheidet den Alltag vieler Rentnerpaare deutlich von dem Alleinstehender mit vergleichbarem Renteneinkommen.
Was die Steuerlast zusätzlich senken kann
Für begünstigte Handwerkerleistungen lassen sich 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehen. Dieser Betrag mindert die tatsächlich gezahlte Steuer bei den Beispielen mit 1.800 und 2.000 Euro Rente unmittelbar, sofern entsprechende Rechnungen vorliegen.
Die Steuerlast im Überblick
- Bei 1.000 Euro Bruttorente im Monat fällt keine Einkommensteuer an.
- Bei 1.300 Euro Bruttorente bleibt die Steuer bei null Euro, trotz Pflicht zur Steuererklärung.
- Bei 1.800 Euro Bruttorente entsteht eine Steuerlast von umgerechnet rund 41,67 Euro im Monat.
- Bei 2.000 Euro Bruttorente liegt die Steuerlast bei umgerechnet rund 71,83 Euro im Monat.



