Zuschlagsbesteuerung 2027: Warum der Bundesrat vor neuer Bürokratie warnt
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Beim Einkommensteuerreformgesetz 2027 gibt es Streit zwischen Bundesrat und Bundesregierung: Es geht um die künftige Zuschlagsbesteuerung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme Nachbesserungen, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Im Kern geht es um steuerliche Verbesserungen für Beschäftigte, die an Sonntagen und Feiertagen arbeiten. Die Bundesregierung will diese Zuschläge künftig günstiger besteuern lassen.
Was der Bundesrat konkret kritisiert
Nach Einschätzung des Bundesrats entsteht ein Problem, wenn Sonntags- und Feiertagszuschläge anders behandelt werden als Nachtzuschläge. Diese unterschiedliche Behandlung führe zu zusätzlicher Komplexität bei der Berechnung. Besonders bei Nachtarbeit, die auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, sieht der Bundesrat einen zusätzlichen Berechnungs- und Bürokratieaufwand entstehen, den Betriebe und Behörden stemmen müssten.
Der zweite Kritikpunkt betrifft die soziale Wirkung der Reform. Der Bundesrat argumentiert, dass von den geplanten Änderungen vor allem Besserverdienende steuerlich profitieren würden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit unteren und mittleren Einkommen führe die geplante Anhebung des Grundlohns dagegen zu keiner spürbaren steuerlichen Entlastung.
Was die Bundesregierung dem entgegenhält
Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge des Bundesrats ab oder nimmt sie lediglich zur Kenntnis, ohne den Entwurf entsprechend zu ändern. Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass bereits eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze voraussichtlich nicht unerhebliche Steuermindereinnahmen zur Folge hätte. Damit bleibt der Streit zwischen beiden Verfassungsorganen zunächst ungelöst.
Neben der Zuschlagsbesteuerung fordert der Bundesrat zudem Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Rechenzentren. Dieser Punkt betrifft zwar nicht direkt die Lohnabrechnung von Schichtarbeitern, zeigt aber, dass der Bundesrat den gesamten Gesetzentwurf an mehreren Stellen für überarbeitungsbedürftig hält.
Wer von den Plänen betroffen wäre
Betroffen wären grundsätzlich alle Beschäftigten, die regelmäßig Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge erhalten – etwa in der Pflege, im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der Industrie mit Schichtbetrieb. Für sie entscheidet die endgültige Fassung des Gesetzes darüber, wie stark sich ihre Zuschläge künftig steuerlich auswirken.
- Der Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der steuerlichen Behandlung von Sonntags- und Feiertagszuschlägen.
- Eine unterschiedliche Behandlung gegenüber Nachtzuschlägen soll laut Bundesrat zusätzliche Komplexität schaffen.
- Nach Einschätzung des Bundesrats profitieren vor allem Besserverdienende von der geplanten Reform.
- Die Bundesregierung verweist zur Begründung ihrer Ablehnung auf drohende Steuermindereinnahmen.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.