45.000 Pfund Strafe pro Arbeiter: Wie Großbritanniens Bauwirtschaft jetzt haftet
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Seit dem 1. Oktober 2026 gilt im Vereinigten Königreich eine verschärfte Right-to-Work-Regel für die Bauwirtschaft: Arbeitgeber haften nun nicht mehr nur für die eigene Belegschaft, sondern für die Arbeitserlaubnis jedes Arbeiters in ihrer gesamten Lieferkette. Ein Verstoß kann den Hauptauftragnehmer künftig ein Vielfaches der bisherigen Strafe kosten.
Die neue Regelung betrifft britische Baufirmen und ihre Subunternehmer, hat aber keinen direkten rechtlichen Bezug zu Deutschland oder Österreich. Sie zeigt jedoch, wie stark sich Haftungsfragen in internationalen Lieferketten verschärfen können, wenn Gesetzgeber nicht mehr nur den direkten Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.
Was hat sich am 1. Oktober 2026 geändert?
Bis dahin konnte ein Bauunternehmen in Großbritannien im Wesentlichen nur für die eigenen, direkt angestellten Mitarbeiter belangt werden. Mit dem Border Security, Asylum and Immigration Act 2025 wurde die zugrundeliegende Gesetzgebung geändert, nicht nur eine Richtlinie angepasst.
Seitdem erstreckt sich die Verantwortung für Arbeitserlaubnischecks auf Subunternehmer, Leiharbeiter und Zeitarbeitskräfte. Die Haftung kann sich laut Angaben von Causeway durch mehrere Ebenen der Auftragsvergabe nach oben ziehen, sodass ein Hauptauftragnehmer für Arbeiter eines Subunternehmers haftbar gemacht werden kann, den er selbst nie direkt beschäftigt hat.
Wie hoch sind die neuen Bußgelder, und wer entscheidet darüber?
Die bisherige Bußgeldobergrenze lag bei 20.000 Pfund pro Arbeiter. Mit den neuen Regeln steigt sie auf bis zu 45.000 Pfund beim ersten Verstoß und auf bis zu 60.000 Pfund bei wiederholten Verstößen. Die Strafen werden als zivilrechtliche Angelegenheit behandelt und nach dem Prinzip der Wahrscheinlichkeitsbalance entschieden; ein County-Court-Richter kann darüber urteilen.
Das Home Office kann eine Strafe demnach auf andere Unternehmen in der Vertragskette übertragen, wenn sich der direkte Arbeitgeber nicht identifizieren lässt oder erforderliche Voraussetzungen fehlen.
Wen trifft die neue Haftung – und wen nicht?
Die Haftung erstreckt sich auf Selbstständige, Gig-Worker, Subunternehmer und ganze Arbeitslieferketten. Ob jemand tatsächlich selbstständig ist, hängt dabei von der realen Arbeitsbeziehung ab, nicht von der Bezeichnung im Vertrag.
Echte Selbstständige, die für eigene Kunden arbeiten, etwa Elektrofachleute oder Vermesser, sollen nach Angaben des Home Office nicht erfasst werden. Außen vor bleiben zudem Endkunden, die Bauleistungen ausschließlich für den eigenen Gebrauch einkaufen.
Mehrere Angaben zeigen, wie breit das neue System angelegt ist:
- Bauunternehmen müssen nachweisen, dass sie tatsächlich Überprüfungen durchführen und dokumentieren, reine Vertragsklauseln genügen laut Kevin Barker nicht mehr.
- Praktische Kontrollen wie Besucherausweise, Anwesenheitsaufzeichnungen, biometrische Überprüfungen und regelmäßige Neuüberprüfungen sollen Firmen helfen, die Compliance über die gesamte Kette zu belegen.
- Parallel zu den Arbeitserlaubnisregeln prüft die neue Fair Work Agency auch Lohn- und Überprüfungspraktiken in der Branche.
- Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen zertifizierte digitale Identitätsdienste im Rahmen des Digital Identity and Attributes Trust Framework auch britische Reisepässe prüfen, die bis zu sechs Monate abgelaufen sind.
Wie reagiert die Branche auf die neue Haftungskette?
Der Digitalanbieter innDex, der nach eigenen Angaben mehr als 26.400 Unternehmen in 27 Ländern auf fünf Kontinenten unterstützt, veranstaltete am 29. September 2026 ein Briefing im House of Commons zu den neuen Regeln. Am 21. September 2026 erhielt der Anbieter PPAC die Zertifizierung als digitaler Identitätsdienst nach dem neuen Rahmenwerk.
Für Deutschland oder Österreich liegen zu den neuen britischen Vorschriften keine eigenen Zahlen oder Fallbeispiele vor; die Regelung bleibt zunächst ein rein britisches Thema mit möglicher Signalwirkung für andere Länder mit verschachtelten Baulieferketten.