465 Millionen Euro für den Grundrentenzuschlag: Warum die Rentenversicherung seither deutlich weniger ausgibt
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Die Deutsche Rentenversicherung hat für die Einführung und die Bearbeitung des Grundrentenzuschlags in den Jahren 2021 und 2022 nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 465 Millionen Euro an Verwaltungs- und Verfahrenskosten aufgewendet. Seither ist der jährliche Aufwand der Rentenversicherung für diese Leistung deutlich zurückgegangen.
Die Zahl und woher sie stammt
Die 465 Millionen Euro umfassen laut Bundesregierung sowohl die technische und organisatorische Einführung des Grundrentenzuschlags als auch die laufende Bearbeitung der Anträge in den ersten beiden Jahren.
Der Grundrentenzuschlag wurde eingeführt, um langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen einen Aufschlag auf ihre Rente zu sichern. Für die Rentenversicherung bedeutete die Umstellung zunächst einen hohen einmaligen Verwaltungsaufwand, weil Millionen Rentenkonten geprüft und neu berechnet werden mussten.
Der Vergleich mit den Folgejahren
Für das Jahr 2023 beziffert die Bundesregierung den jährlichen Erfüllungsaufwand der Rentenversicherung für den Grundrentenzuschlag auf rund 90 Millionen Euro. Das entspricht weniger als einem Fünftel der Summe, die allein für die beiden Einführungsjahre 2021 und 2022 angefallen war. Für die Jahre 2024 und 2025 lag der Erfüllungsaufwand nach Angaben der Bundesregierung in einer ähnlichen Größenordnung wie 2023.
Die Ursachen für den Rückgang
Der Unterschied erklärt sich vor allem durch den Charakter der Kosten: 2021 und 2022 fielen einmalige Aufwendungen für die Einführung an, etwa für die Erstprüfung bestehender Rentenkonten und den Aufbau der nötigen Verfahren.
Ab 2023 entfällt dieser Einführungsaufwand, übrig bleibt die laufende Bearbeitung neuer Anträge und Rentenfälle. Dadurch sank der jährliche Aufwand der Rentenversicherung auf ein deutlich niedrigeres, seither stabiles Niveau.
Was die Bundesregierung als Nächstes plant
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet nach eigenen Angaben an der Umsetzung von Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die auf eine weitere Effizienzsteigerung der Rentenversicherung zielen. Konkrete Zahlen zu möglichen zusätzlichen Einsparungen liegen bislang nicht vor.
Zusammenfassung in Zahlen
- Erfüllungsaufwand 2024 und 2025: jeweils in ähnlicher Größenordnung wie 2023.
- Die Bundesregierung arbeitet an weiteren Effizienzmaßnahmen auf Empfehlung der Alterssicherungskommission.