3 Euro Pauschalzoll pro Paket: Warum die Zollfreigrenze für Kleinsendungen fällt
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Für Kleinsendungen aus dem Online-Handel gilt ab sofort ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenposition, weil die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen wegfällt. Grundlage ist der reformierte Unionszollkodex, der kürzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und bereits in Kraft ist. Zusätzlich soll demnächst eine weitere Bearbeitungsgebühr hinzukommen.
3 Euro Zoll pro Warenposition: Woher die Zahl stammt
Rechtliche Grundlage der Reform ist die Verordnung EU 2026/2108, wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) mitteilt. Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze wird demnach ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition für Sendungen unterhalb der bisherigen Grenze erhoben.
Dieser Betrag gilt befristet bis Juli 2028. Ab November 2026 soll zusätzlich eine EU-weite Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich 2 Euro anfallen; ihre genaue Höhe legt die Europäische Kommission laut WKO per delegiertem Rechtsakt fest.
150 Euro Freigrenze war bisher der Maßstab
Bislang blieben Kleinsendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei. Diese Grenze entfällt mit der Reform vollständig. Künftig zahlen Käufer für jede einzelne Warenposition in einem Paket den Pauschalbetrag, unabhängig vom Warenwert. Der reformierte Kodex wird bis auf wenige Ausnahmen vollständig ab 21. Juli 2027 angewendet.
EUCA und neue Zolldatenplattform als Ursache
Hinter der Reform steht der Aufbau einer neuen EU-Zollbehörde namens EUCA mit Sitz in Lille. Sie koordiniert die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden und soll demnach ein EU-weites Risikomanagement ermöglichen. Parallel entsteht eine zentrale EU-Zolldatenplattform, die die unterschiedlichen nationalen IT-Systeme ersetzen soll. Für den elektronischen Handel steht sie ab Juli 2028 bereit, der restliche Handel folgt ab 2031.
Mit der Reform ändert sich zudem, wer für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich ist: Online-Plattformen und E-Commerce-Verkäufer gelten künftig als Einführer für Fernverkäufe. Die Pflicht zur korrekten Zollabwicklung liegt damit bei den Plattformen und Verkäufern, nicht mehr bei den EU-Verbrauchern selbst.
Trust & Check Trader: Was Unternehmen jetzt erwartet
Für Unternehmen schafft der reformierte Kodex eine neue Kategorie namens Trust & Check Trader. Wer diesen Status erhält, profitiert demnach von Vereinfachungen bei Zollvorgängen, etwa dem Entfall von Kontrollen und einer schnelleren Warenüberlassung. Im Gegenzug verlangen die Behörden umfassende Transparenz in Warenbewegungen und Compliance-Prozessen.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.