Einkommensteuerreform 2027: Warum die kalte Progression trotzdem bleibt
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Die kalte Progression bleibt laut dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) trotz der geplanten Einkommensteuerreform ein Problem. Die Steuerrechtsänderungen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 gleichen den Effekt in den kommenden beiden Jahren nicht vollständig aus. Das IMK äußerte diese Einschätzung im Rahmen einer Anhörung im Bundestag zur geplanten Reform.
Von kalter Progression spricht man, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, der Steuertarif aber trotzdem einen höheren Anteil des Einkommens abschöpft. Wer real nicht mehr verdient, zahlt damit prozentual mehr Einkommensteuer.
Bis 2028 steigt die Belastung für Familien und Singles
Nach der Analyse des IMK nimmt die steuerliche Belastung für Alleinstehende und für Familien bis 2028 zu, wenn das Einkommen nur mit der Inflationsrate mithält. Die geplante Reform federt diesen Effekt demnach nicht vollständig ab, obwohl sie als Entlastung angekündigt wurde.
Zusätzlich macht die Bundesregierung laut IMK keine Fortschritte bei einem zweiten Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: der Verringerung der Lücke zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld. Für Familien mit höherem Einkommen bleibt der Vorteil des Freibetrags damit größer als für Familien, die auf das Kindergeld angewiesen sind.
Warum für weitere Entlastungen das Geld fehlt
Das IMK rät von zusätzlichen kurzfristigen Entlastungen bei der Einkommensteuer ab. Begründet wird das mit den Steuermindereinnahmen, die daraus entstehen würden – und für die weder beim Bund noch bei den Ländern und insbesondere den Kommunen finanzieller Spielraum bestehe.
Diese Einschätzung trifft auf eine Haushaltslage, die sich nach Ansicht des IMK schon ohne weitere Entlastungen verschärft. Die bereits beschlossene Körperschaftsteuersenkung ab 2028 verstärkt demnach den Druck auf die öffentlichen Kassen zusätzlich.
Körperschaftsteuersenkung trifft Länder und Kommunen besonders hart
Die Körperschaftsteuersenkung setzt diese Linie demnach fort.
Zwischen 2031 und 2036 übersteigen die Mindereinnahmen durch die Körperschaftsteuersenkung demnach sogar die Zuweisungen, die Länder und Kommunen aus dem SVIK erhalten.
Was Fachleute von Investitionen statt Steuersenkungen erwarten
Unter Wirtschaftswissenschaftlern besteht laut IMK weitgehend Einigkeit, dass Infrastrukturinvestitionen das Wirtschaftswachstum stärken. Für Unternehmensteuersenkungen sei ein solcher Wachstumseffekt dagegen nicht belegt.
Zusammenfassung in Zahlen
- Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 gleicht die kalte Progression in den Jahren 2027 und 2028 nicht vollständig aus.
- Bis 2028 steigt die steuerliche Belastung für Alleinstehende und Familien, wenn das Einkommen nur mit der Inflation wächst.
- Die Körperschaftsteuersenkung tritt 2028 in Kraft und verschärft laut IMK die Haushaltslage zusätzlich.
- Zwischen 2031 und 2036 übersteigen die Mindereinnahmen aus der Körperschaftsteuersenkung die SVIK-Zuweisungen an Länder und Kommunen.