Mindestens einmal im Jahr: So läuft die Trinkwasserkontrolle in Rheinland-Pfalz ab
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Trinkwasser zählt zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln überhaupt und steht unter ständiger hygienischer Überwachung. Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Proben zu nehmen und untersuchen zu lassen. Zusätzlich zu dieser Eigenkontrolle veranlassen die lokalen Gesundheitsämter mindestens einmal pro Jahr eine amtliche Kontrolluntersuchung.
Diese doppelte Prüfung soll sicherstellen, dass Verunreinigungen frühzeitig auffallen, bevor sie zu einem Gesundheitsrisiko werden. Wie die Kontrolle im Detail abläuft und wer die Proben überhaupt untersuchen darf, regeln die Behörden genau.
Wie oft wird Trinkwasser offiziell kontrolliert?
Die Grundlast der Überwachung tragen die Versorgungsunternehmen selbst: Sie müssen laufend Proben nehmen und untersuchen lassen. Diese Eigenkontrolle ersetzt jedoch nicht die behördliche Aufsicht, die zusätzlich hinzukommt.
Damit ergibt sich ein System aus zwei Ebenen: der laufenden Eigenüberwachung durch die Betreiber und der amtlichen Nachprüfung. Welche Parameter dabei im Mittelpunkt stehen, hängt von der Herkunft des Wassers ab.
Welche Keime stehen im Fokus der Untersuchung?
Bei der mikrobiologischen Prüfung gilt Escherichia coli als wichtigster Fäkalindikatorkeim, weil sein Nachweis auf eine Verunreinigung durch Fäkalien hindeutet. Daneben gehört die Untersuchung von Enterokokken inzwischen zu den allgemeinen Anforderungen der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung.
Stammt das Rohwasser aus Oberflächenwasser oder wird es davon beeinflusst, kommt zusätzlich die Prüfung auf Clostridium perfringens hinzu. In Gebäudeversorgungsanlagen mit Trinkwassererwärmung werden außerdem Legionellen untersucht, da sich diese Bakterien in Warmwassersystemen vermehren können.
- Escherichia coli gilt als zentraler Indikator für fäkale Verunreinigungen.
- Enterokokken sind fester Bestandteil der mikrobiologischen Standarduntersuchung.
- Clostridium perfringens wird bei Oberflächenwasser-Einfluss zusätzlich geprüft.
- Legionellen werden gezielt in Anlagen zur Trinkwassererwärmung kontrolliert.
Wer darf Trinkwasserproben überhaupt untersuchen?
Nicht jedes Labor darf Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung prüfen. In Rheinland-Pfalz ist das Landesuntersuchungsamt seit dem 20. Juni 2023 als Benannte Stelle zuständig. Das zugehörige Referat 35 übernimmt die Zulassung, Listung und Überprüfung der Untersuchungsstellen im Land.
Nur Laboratorien, die von einer Benannten Stelle zugelassen und gelistet sind, dürfen Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung durchführen. Zusätzlich müssen alle zugelassenen Trinkwasser-Untersuchungsstellen jedes Jahr zum 31. März eine Jahresmeldung einreichen.