Rente versteuern: Welche Jahrgänge laut aktueller Tabelle jetzt weniger Steuern zahlen
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Wer erstmals Rente bezieht, muss davon 84,5 % versteuern. Das liegt am Wachstumschancengesetz, das den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils seit 2023 halbiert hat. Welche Jahrgänge dadurch bei der Rentenbesteuerung tatsächlich weniger zahlen, zeigt ein Blick in die aktuelle Tabelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Zahl und woher sie stammt
Die Deutsche Rentenversicherung beziffert den steuerpflichtigen Anteil für Neurentner des Jahres 2026 auf 84 %, ein Jahr später liegt er bereits bei 84,5 %. Der steuerpflichtige Anteil hängt allein vom Jahr des Rentenbeginns ab und gilt für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten gleichermaßen.
Zum Vergleich: Wer 2020 in Rente ging, versteuert 80 % seiner Bezüge, bei Rentenbeginn 2022 sind es 82 %. Der Freibetrag wird dabei anhand der ersten vollen Jahresrente festgelegt und gilt danach lebenslang, auch wenn die Rente später steigt.
Der Vergleich mit dem ursprünglichen Fahrplan zeigt 9 Prozentpunkte Unterschied
Ursprünglich sollte der Besteuerungsanteil ab 2021 jedes Jahr um 1 Prozentpunkt steigen, sodass Renten mit Beginn im Jahr 2040 bereits vollständig steuerpflichtig gewesen wären. Das Wachstumschancengesetz, das Bundestag und Bundesrat 2024 beschlossen haben, hat diesen Anstieg seit 2023 auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr halbiert.
Dadurch verschiebt sich der Zeitpunkt der hundertprozentigen Rentenbesteuerung um 18 Jahre nach hinten, auf einen Rentenbeginn im Jahr 2058. Beim Rentenbeginn 2040, rechnerisch der Geburtsjahrgang 1973, beträgt der Unterschied zwischen altem und neuem Fahrplan 9 Prozentpunkte – ab diesem Jahrgang wird der maximal mögliche Entlastungseffekt durch die Reform erstmals voll erreicht.
Rechenbeispiel
Ein Rentner mit Rentenbeginn 2027 und einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro hätte nach dem alten Plan einen Freibetrag von 2.340 Euro im Jahr gehabt. Nach geltendem Recht sind es 2.790 Euro, also 450 Euro mehr steuerfreies Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 % ergibt das eine Steuerersparnis von rund 90 Euro im Jahr.
Deutlich größer fällt der Effekt bei späterem Rentenbeginn aus: Bei gleicher Bruttorente von 1.500 Euro und Rentenbeginn 2040 läge der Freibetrag nach altem Plan bei null Euro, nach geltendem Recht aber bei 1.620 Euro im Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 % spart dieser Jahrgang damit rund 324 Euro Steuern pro Jahr.
Was Fachleute zur Regelung sagen
Der Bund der Steuerzahler verlangt, die gebremste Steigerung des Besteuerungsanteils auch auf Jahrgänge anzuwenden, die bereits unter den alten Regeln in Rente gegangen sind. Ein im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstelltes Gutachten kam im März 2025 allerdings zu dem Schluss, dass die bestehende Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und zusätzliche Gesetzesänderungen nicht erforderlich sind.
Zwei Verfassungsbeschwerden zur Rentenbesteuerung ließ das Bundesverfassungsgericht im November 2023 unberücksichtigt und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Auf Grundlage der Bundesfinanzhof-Formel zeigen Berechnungen, dass vor allem frühere Selbstständige, Ledige und Männer aufgrund ihrer durchschnittlich kürzeren Rentenbezugsdauer einem Doppelbesteuerungsrisiko unterliegen, während langjährig Angestellte kaum betroffen sind.
Wer von der neuen Tabelle profitiert und wer nicht
Von der langsameren Steigerung profitieren alle Jahrgänge, die seit dem 1. Januar 2023 in Rente gegangen sind oder noch gehen werden, mit dem größten Effekt für Jahrgänge rund um 1973. Alle, deren Renteneintritt bereits vor 2023 lag, bleiben beim damals festgelegten Besteuerungsanteil und profitieren von der neuen Regelung nicht.