150.000 Gehaltsdaten: Warum der Median beim Einkommensvergleich in Deutschland zählt
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Wer wissen will, wie das eigene Gehalt im Einkommensvergleich in Deutschland dasteht, braucht verlässliche Vergleichswerte. Zwei kostenlose Online-Rechner liefern dafür unterschiedliche Antworten: Der eine vergleicht Berufsgehälter mit einer Datenbasis von rund 150.000 Werten, der andere misst das Haushaltseinkommen anhand einer repräsentativen Stichprobe.
Zwei Rechner, ein Ziel
Das Profiling Institut stellt einen Gehaltscheck bereit, der das individuelle Berufsgehalt mit Vergleichswerten abgleicht. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln bietet dagegen einen Einkommensrechner, der das Haushaltsnettoeinkommen einordnet. Beide Tools sind kostenlos nutzbar, beim Gehaltscheck ist dafür keine Registrierung nötig.
Median statt Mittelwert
Der Gehaltscheck arbeitet mit dem Median statt dem arithmetischen Mittelwert, weil dieser weniger von Ausreißern verzerrt wird. In die Vergleichsgruppe fließen Branche, Hierarchieebene, Funktionsbereich, Berufserfahrung und Region ein.
Grundlage der Werte sind mit Stand Januar 2026 mehrere Quellen: der Stepstone Gehaltsreport, Entgeltstatistiken des Statistischen Bundesamts, Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sowie weitere branchenbezogene Erhebungen.
Beispielhaft liegt der Median-Monatsbrutto einer Junior-Fachkraft in der IT bei 4.200 Euro, in der Geschäftsführung derselben Branche bei 27.000 Euro. Im Gesundheitswesen verdient eine Junior-Fachkraft im Median 2.950 Euro brutto im Monat.
Regionale Unterschiede
Der Wohnort verändert das Bild deutlich. In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Gehälter nach den Werten des Gehaltschecks typischerweise 8 bis 12 % über dem Bundesniveau. Ostdeutsche Bundesländer liegen im Schnitt 10 bis 15 % darunter. Je nach Bundesland schwanken die Abweichungen dabei teils erheblich.
Haushaltseinkommen anders berechnet
Der Einkommensrechner des Instituts der deutschen Wirtschaft folgt einer anderen Logik. Grundlage ist die europäische Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen, die seit dem Jahr 2020 Teil des Mikrozensus ist. Grundlage ist eine repräsentative Stichprobe von rund 36.000 Haushalten und 73.000 Personen; angezeigt werden die Werte für das Jahr 2025, dem Vorjahr der Erfassung.
Berechnet wird das bedarfsgewichtete Nettoeinkommen: Bei einem Zwei-Personen-Haushalt wird das verfügbare Einkommen durch den Faktor 1,5 geteilt, Kinder unter 14 Jahren zählen mit dem Faktor 0,3. Zum Haushaltsnettoeinkommen zählen auch Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kindergeld. Wer nebenbei einen Minijob ausübt, kann zusätzlich bis zu 603 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Transparenz bleibt Baustelle
Wie belastbar ein Gehaltsvergleich für den Einzelnen ist, hängt auch davon ab, wie viel Auskunft Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber verlangen können. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 hätte eigentlich bereits bis zum 7. Juni 2026 ihren Weg ins deutsche Recht finden müssen. Ein entsprechendes deutsches Gesetz lag bis September 2026 noch nicht vor.
Bis zur Umsetzung der neuen Richtlinie bleibt das Entgelttransparenzgesetz von 2017 gültig. Danach können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden das Vergleichsentgelt für ihre Tätigkeit erfragen, sofern mindestens sechs Personen des anderen Geschlechts dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben.