35 % teurer: Warum Mindestpension und Mindestsicherung der Teuerung hinterherhinken
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Wer von der Mindestpension oder der Mindestsicherung lebt, hat zwischen August 2021 und August 2026 real an Kaufkraft verloren. Der Grundbedarfs-Index für Wohnkosten, Energie und Lebensmittel stieg laut Momentum Institut in diesem Zeitraum um 35 %, deutlich stärker als die Ausgleichszulage für die Mindestpension angehoben wurde.
Die Teuerung bei Mindestsicherung und Mindestpension betrifft damit genau jene Haushalte, die kaum finanziellen Spielraum haben.
Die Differenz wirkt klein, summiert sich aber über Jahre zu spürbaren Einbußen bei den günstigsten Gütern des täglichen Bedarfs. Gerade weil Menschen mit geringem Einkommen einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Budgets für Miete, Strom und Essen ausgeben, trifft sie die Lücke zwischen Grundbedarfskosten und Sozialleistung besonders hart.
Wie groß ist die Lücke zwischen Teuerung und Ausgleichszulage?
Zwischen der Erhöhung der Grundbedarfskosten und der Anpassung der Ausgleichszulage, die laut Momentum Institut um 30,8 % stieg, liegen 4,3 Prozentpunkte. Ein wesentlicher Treiber dafür sind die Energiepreise: Sie kletterten im selben Zeitraum um 66,1 % und damit fast doppelt so stark wie die allgemeine Teuerung. Die allgemeine Inflation lag bei 29,3 % und damit nur 1,5 Prozentpunkte unter dem Anstieg der Ausgleichszulage.
Das bedeutet: Gemessen an der Gesamtinflation hat die Mindestpension ihren Wert fast gehalten. Gemessen an den Kosten für Wohnen, Energie und Lebensmittel bleibt sie dagegen deutlich zurück, weil genau diese Posten überdurchschnittlich teurer wurden.
Wen trifft die Entwicklung am stärksten?
Laut Momentum Institut liegen Mindestpension und Mindestsicherung bereits heute unter der Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonen-Haushalt. Betroffen sind unterschiedliche Gruppen mit jeweils eigenen Ursachen für ihre Situation.
- Mehr als 40 % der Mindestsicherungsempfänger sind laut Momentum Institut zu jung oder zu alt, um zu arbeiten.
- 20 % sind arbeitsunfähig, befinden sich in Ausbildung oder haben Betreuungspflichten.
- Knapp 9 % sind Aufstocker mit einem Arbeitseinkommen unterhalb der Mindestsicherung.
- Ein Drittel der Empfänger steht dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung.
Bei der Altersarmut zeigt sich zudem ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern: Unter alleinlebenden Pensionistinnen sind 28 % von Altersarmut betroffen, unter alleinlebenden Pensionisten 14 %. Frauen im Ruhestand sind laut Momentum Institut damit doppelt so häufig betroffen wie Männer.
Welche weiteren Einschnitte kommen 2026 in Wien hinzu?
Zur Teuerung kommen in Wien ab 1. Januar 2026 zusätzliche Einschnitte bei der Mindestsicherung hinzu, die laut Sozialberatung Wien mehrere Gruppen betreffen.
Personen mit subsidiärem Schutz erhalten demnach keine Leistungen der Wiener Mindestsicherung mehr, und Personen in Wohngemeinschaften bekommen statt 100 % nur noch 70 % des Mindeststandards, ausgenommen etwa Alleinerziehende über 25 Jahren oder Dauerleistungsbeziehende in dieser Altersgruppe.
Zusätzlich wird die Mindestsicherung einheitlich zu 75 % für den Lebensunterhalt und zu 25 % für den Wohnbedarf aufgeteilt, was laut Sozialberatung Wien bei Familien mit Kindern zu einer geringeren Mietbeihilfe führt, weil für minderjährige Kinder bisher kein eigener Grundbetrag für Wohnkosten angesetzt wurde.
Sonderzahlungen im April und Oktober werden für arbeitsunfähige Personen und Personen im Regelpensionsalter halbiert, und der bisherige monatliche Zuschlag von rund 54 Euro pro Elternteil für minderjährige Kinder entfällt.
Bild: Symbolbild, KI-erzeugt.