Österreich hat kein Gesetz mit einem allgemeinen Mindestlohn, weil Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen die Untergrenzen je Branche in Kollektivverträgen aushandeln. Laut Sozialministerium gibt es über 800 solcher Verträge, und rund 95 Prozent der Beschäftigten sind dadurch abgesichert.
Der Kollektivvertrag ersetzt das Gesetz
Die Mindestlöhne der Kollektivverträge dürfen weder durch Arbeitsvertrag noch durch Betriebsvereinbarung unterschritten werden. Welcher Vertrag gilt, hängt an der Branche des Betriebs, nicht an der Tätigkeit: Dieselbe Elektrikerin kann je nach Arbeitgeber unter unterschiedliche Kollektivverträge fallen.
Die hohe Abdeckung hat auch mit dem Arbeitsverfassungsgesetz zu tun. Paragraf 12 erstreckt den Vertrag eines Arbeitgebers auch auf dessen Beschäftigte, die selbst nicht Mitglied der vertragsschließenden Organisation sind. Es genügt also, dass der Arbeitgeber gebunden ist.
Vierzehn Gehälter verändern den Vergleich
Die meisten Kollektivverträge sehen laut Sozialministerium mindestens 1.700 Euro brutto vor, und zwar 14-mal im Jahr. Wer das mit einem Monatslohn in Deutschland vergleicht, muss umrechnen:
1.700 € × 14 : 12 = 1.983 € im Monatsschnitt
Nominell 1.700 Euro sind aufs Jahr gerechnet also 283 Euro je Monat mehr, als die Zahl vermuten lässt. Ein Stundenvergleich hängt zusätzlich an der jeweils vereinbarten Arbeitszeit.
Für Lücken gibt es Ersatz, aber nicht überall
Ohne Kollektivvertrag können andere Instrumente greifen, die ebenso verbindlich sind:
- Satzung: Das Bundeseinigungsamt erklärt einen Kollektivvertrag auf Antrag auch außerhalb seines Geltungsbereichs für verbindlich.
- Mindestlohntarif: Es setzt Mindestentgelte fest, wenn auf Arbeitgeberseite keine kollektivvertragsfähige Körperschaft besteht und keine Satzung gilt.
- Heimarbeitstarife und Lehrlingseinkommen für besondere Gruppen.
Bleibt eine Branche trotzdem offen, schuldet der Arbeitgeber nur ein angemessenes oder ortsübliches Entgelt. Das Sozialministerium nennt als Beispiel Fitnessbetriebe. Es spricht von wenigen Fällen, ohne eine Zahl anzugeben. Genau hier zeigt sich der Unterschied zu Deutschland, wo eine einzige Stundengrenze für nahezu alle gilt.
Die EU-Richtlinie zwingt nicht zum Wechsel
Die EU-Mindestlohnrichtlinie schreibt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn vor. Staaten unter 80 Prozent Tarifabdeckung müssen Aktionspläne für mehr Tarifbindung aufstellen. Österreich liegt laut Ministerium darüber und ist davon nicht betroffen, sein System kann bleiben.
Durchgesetzt wird die Untergrenze über Gerichte und Behörden: Betroffene können ausstehendes Entgelt einklagen, sofern es nicht verjährt oder verfallen ist. Unterentlohnung ist zudem eine Verwaltungsübertretung, mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.
Quellen
- Sozialministerium, FAQ Mindestlohn: Abdeckung, Anzahl, 1.700 Euro, Lücken, Strafen
- Sozialministerium, EU-Mindestlohnrichtlinie: 80-Prozent-Schwelle, keine Pflicht zum gesetzlichen Mindestlohn
- Arbeitsverfassungsgesetz (RIS): §§ 11, 12, 18, 22, 24
Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Rentenberatung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.