Laut der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde liegt der Hauptgrund in höheren nationalen Einkaufspreisen des Handels bei den Lieferanten. Filialdichte, Topografie oder Umsatzsteuer erklären den Abstand zu Deutschland nach ihrer Einschätzung nicht.
Wie groß der Abstand ist, hängt von der Messung ab
| Untersuchung | Befund |
|---|---|
| Kalkulation eines Händlers für die Behörde (2023) | Nettoverkaufspreise in Österreich 10 bis 15 % höher, Umsatzsteuer und Aktionen abgezogen |
| Arbeitspapier von Forschern aus OeNB und EZB, zitiert von der Behörde | im Schnitt 13 % höhere Preise in Österreich |
| Dasselbe Papier, nur identische Produkte innerhalb multinationaler Handelsketten im Grenzgebiet | im Schnitt rund 21 % Unterschied zwischen beiden Seiten der Grenze |
Ein Einkauf, der in Deutschland netto 100 Euro kostet, läge nach den ersten beiden Befunden in Österreich bei etwa 110 bis 115 Euro. Für einzelne Marken kann es mehr oder weniger sein. Die Händlerkalkulation hat Grenzen, denn sie beruht auf kurzer Zeit und auf unterschiedlichen Warenkörben, etwa mit anderem Bio-Anteil.
Die Rechnung spricht gegen den Handel als alleinigen Grund
Der Händler gab der Behörde auch seine tatsächlich gezahlten Einkaufspreise. Die lagen in Österreich ebenfalls um 10 bis 15 Prozent höher. Der Abstand zwischen Einkauf und Verkauf unterschied sich zwischen beiden Ländern nur um 0 bis 1 Prozentpunkte. Das deutet darauf hin, dass der Aufschlag zu einem wesentlichen Teil schon beim Einkauf entsteht. Die Behörde formuliert vorsichtig, denn sie darf in Deutschland nicht ermitteln und hat die Margen beider Länder nicht verglichen. Der Handel selbst verweist auf Einkaufspreise, Versorgungsdichte, Topografie, Lohnnebenkosten, Aktionsanteile und Umsatzsteuer.
Warum Hersteller anders kalkulieren können
Lieferanten nennen ihre Marktposition, den Wettbewerb und die unterschiedliche Kaufkraft in den Ländern als Gründe. Billiger im Nachbarland einzukaufen, ist laut den Händlern nicht ohne Weiteres möglich. Sie berichten von sogenannten territorialen Lieferbeschränkungen: Die ausländische Niederlassung eines Herstellers verkauft ihnen nicht zum dortigen Preis. Solche Beschränkungen können gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie vereinbart oder von marktbeherrschenden Unternehmen durchgesetzt sind. 2019 verhängte die Kommission gegen den Brauer AB InBev rund 200 Millionen Euro Geldbuße, weil er den Handel zwischen Belgien und den Niederlanden eingeschränkt hatte. Einseitiges Verhalten kleinerer Lieferanten ist davon nicht unbedingt erfasst.
Was aus dem Befund nicht folgt
Nicht jeder Hersteller differenziert: Einige Lieferanten meldeten, wegen ähnlicher Vertriebs- und Marketingstrukturen keine grundlegend andere Strategie für beide Länder zu fahren. Und „Lebensmittel sind in Österreich teurer“ gilt nur im Durchschnitt und nicht für jedes Regal. Der Grenzeinkauf lohnt laut dem Arbeitspapier auch nicht pauschal, weil die Unterschiede je Produkt nicht dauerhaft bestehen. Im März 2026 unterstützte die Behörde ausdrücklich eine EU-weite Regelung gegen ungerechtfertigte Lieferbeschränkungen und berichtete von ähnlichen Beschwerden aus dem Drogeriehandel und bei Heimwerkerprodukten.
Quellen
- BWB, Branchenuntersuchung Lebensmittel 2023, Kapitel 7.4: Preisaufschlag, Kalkulation, Sicht von Handel und Lieferanten
- BWB, Stellungnahme März 2026: höhere Einkaufspreise als Hauptgrund, Lieferbeschränkungen
- Messner, Rumler, Strasser, EZB-Arbeitspapier 2776: Preise identischer Produkte im Grenzgebiet
Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Rentenberatung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.