26 Prozent der Betriebe ohne Schwerbehinderte: Warum Mitbestimmung die Beschäftigung ankurbelt
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Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei fünf Prozent für Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten. Wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 hat, soll diesen Anteil der Stellen besetzen. Trotzdem waren 2024 von den schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen im Erwerbsalter nur etwa die Hälfte erwerbstätig, während die Erwerbstätigkeitsquote der Gesamtbevölkerung bei rund 77 % lag.
Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt etwa ein Viertel der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen gar keine schwerbehinderten Menschen. Im öffentlichen Dienst sind es 10 % der Arbeitgeber. Weitere 36 % der privaten Betriebe und 32 % der öffentlichen Arbeitgeber erfüllen die Beschäftigungspflicht nur teilweise.
Mitbestimmung zeigt Wirkung
Eine Auswertung der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung von fast 4.000 Gremien aus dem Jahr 2025 zeichnet ein anderes Bild für Betriebe mit Mitbestimmung. Dort gaben die befragten Betriebsräte an, dass 56 % der gewinnorientierten Arbeitgeber mit Mitbestimmung die Fünf-Prozent-Vorgabe erfüllen. In gemeinnützigen Betrieben mit Mitbestimmung lag die Quote bei 69 %, im öffentlichen Dienst erfüllte sie demnach fast drei von vier Arbeitgebern.
Die Ergebnisse wurden mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen. Damit liegt die Erfüllungsquote in mitbestimmten Betrieben spürbar über den Werten, die für den Gesamtmarkt gelten.
Rolle der Vertretung
Ein zentraler Unterschied zeigt sich bei der Schwerbehindertenvertretung (SBV). In 57 % der nicht-gemeinnützigen Betriebe mit Mitbestimmung existiert laut Betriebsräten eine solche Vertretung, in gemeinnützigen Betrieben sind es 61 %. Im öffentlichen Dienst gaben gut drei Viertel der Personalräte an, dass eine SBV besteht.
Je größer ein Betrieb ist, desto wahrscheinlicher gibt es eine Schwerbehindertenvertretung. Und wo eine SBV existiert, arbeiten der Auswertung zufolge häufiger auch mehr Menschen mit Behinderungen im Betrieb – ein Zusammenhang, der die Lücke zwischen gesetzlicher Pflicht und tatsächlicher Beschäftigung erklären könnte.
Leichter Anstieg seit 2021
Die Quote der Betriebe mit Schwerbehindertenvertretung ist seit 2021 leicht gestiegen.