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Startseite Erklärt Kann eine Gehaltserhöhung netto zu weniger Geld führen?

Kann eine Gehaltserhöhung netto zu weniger Geld führen?

Durch die Steuer allein nicht, denn der höhere Satz gilt nur für den zusätzlichen Teil. Zu weniger verfügbarem Geld kann es kommen, wenn zugleich Sozialleistungen sinken oder in Österreich die Pflichtversicherung neu einsetzt.

Durch den Steuertarif allein kann das nicht passieren: Jeder höhere Satz gilt nur für den Teil oberhalb einer Grenze. Weniger Geld ist aber möglich, wenn durch das höhere Brutto gleichzeitig Sozialleistungen schrumpfen oder eine Versicherungspflicht neu einsetzt.

Warum die Steuer das nicht schafft

Der deutsche Tarif erreicht höchstens 45 Prozent, und selbst dort bleiben von 100 zusätzlichen Euro vor Abgaben noch 55 Euro. Der Solidaritätszuschlag steigt in seiner Übergangszone zwar rascher als sonst: Dort beträgt er 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das nur rund 5 weitere Prozentpunkte. Dazu kommen die Sozialbeiträge, 2026 summieren sich die Sätze auf rund 42,5 Prozent, von denen Beschäftigte etwa die Hälfte tragen. Auch zusammen bleibt die Belastung unter 100 Prozent. Unter dem Strich bleibt also ein Plus.

Fall 1: Mehrere Leistungen werden zugleich gekürzt

Wohngeld und Kinderzuschlag sinken mit dem Einkommen. Beim Kinderzuschlag legt das Gesetz die Kürzung fest: 45 Prozent des Betrags, um den die maßgeblichen Erwerbseinkünfte die Grenze übersteigen. Beim Wohngeld hängt die Kürzung vom Einzelfall ab. Eine vereinfachte Rechnung mit Annahmen, keine Abrechnung aus der Praxis:

Wirkung von 100 Euro mehr Brutto Euro
Plus beim Bruttolohn +100
Steuern und Beiträge (Annahme) −25
Kinderzuschlag: 45 Prozent von 75 Euro −34
Wohngeld (Annahme) −50
Veränderung des verfügbaren Geldes −9

Auch die Forschung beschreibt den Effekt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hält fest, dass sich Transferentzug, Steuern und Abgaben im Extrem auf über 100 Prozent summieren können. Das Vermeiden solcher Grenzbelastungen nennt auch ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums als Ziel einer Reform. Das IAB spricht dabei ausdrücklich vom Extremfall.

Fall 2: In Österreich setzt die Pflichtversicherung plötzlich ein

Bleibt das Monatsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze, gilt in Österreich keine volle Pflichtversicherung. Wird die Grenze überschritten, sind Beiträge auf das gesamte Entgelt fällig, nicht nur auf den Teil darüber. Allein Pensions- und Krankenversicherung kosten Beschäftigte zusammen 14,12 Prozent. Mit einer angenommenen Grenze von 550 Euro:

Monatsentgelt Beiträge (Pension und Kranken) Rest
540 Euro 0 Euro 540,00 Euro
560 Euro 79,07 Euro 480,93 Euro

Für 20 Euro mehr Brutto fehlen also rund 59 Euro im Monat. Im Gegenzug entsteht allerdings Versicherungsschutz, das ist kein reiner Verlust. Außerdem kann bei der Veranlagung ein Teil zurückkommen: Wer keine Lohnsteuer zahlt, erhält als SV-Rückerstattung 55 Prozent bestimmter Beiträge, im Regelfall höchstens 496 Euro im Jahr.

In Deutschland entschärft der Übergangsbereich die Schwelle

Bei Minijobs wäre ein solcher Sprung ebenfalls denkbar. Oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt aber bis 2.000 Euro im Monat der Übergangsbereich: Die Beiträge werden nach einer Formel aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet, statt voll einzusetzen. Dadurch steigen die Beschäftigtenbeiträge gleitend.

Der häufige Irrtum: Die nächste Steuerstufe frisst die Erhöhung

Wer eine Lohnerhöhung bekommt und sich über einen niedrigen Netto-Zuwachs wundert, vermutet oft einen „Sprung in die nächste Steuerstufe“. Meist ist es der gewöhnliche Grenzsteuersatz samt Beiträgen, der deutlich über dem eigenen Durchschnitt liegt. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt der deutsche Durchschnittssatz 18,0 Prozent, der Grenzsatz aber rund 32 Prozent. Weniger wird das Netto dadurch nicht, nur das Plus fällt kleiner aus als erwartet.

Quellen

Stand: November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Rentenberatung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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