300 Millionen Euro Einsparung: Was Netzentgelte 2027 für Österreich ändern
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Ab dem 1. Januar 2027 gilt in Österreich eine neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, die festlegt, wie Netzkosten künftig berechnet werden. Die E-Control geht davon aus, dass sich dadurch auf lange Sicht jährliche Netzkosten von rund 300 Millionen Euro einsparen lassen.
Die Zahl: Wie die Einsparung zustande kommt
Die Einsparung soll entstehen, weil die Netze künftig gleichmäßiger ausgelastet werden, wenn Verbraucher ihren Strombezug an Leistungsspitzen ausrichten. Das Gesamtaufkommen für die Netzkosten bleibt dabei nach Angaben der E-Control unverändert, nur die Verteilung auf einzelne Netznutzer ändert sich. Wer seinen Verbrauch flexibel steuert, soll künftig weniger zahlen als bisher.
Schon 2017 hatte die Behörde unter dem Titel „Tarife 2.0“ erste Ideen für eine überarbeitete Netzentgeltstruktur präsentiert. Mit der aktuellen Verordnung setzt sie dieses Konzept nun konkret um.
Der Vergleich: Arbeitspreis und Leistungspreis im neuen Verhältnis
Bisher zahlen Netzkunden vor allem nach der Menge des bezogenen Stroms, dem sogenannten Arbeitspreis. Künftig soll der Leistungspreis, der sich am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats orientiert, stärker ins Gewicht fallen. Die E-Control strebt einen Zielwert von 50 % Arbeitsanteil und 50 % Leistungsanteil über alle Netzebenen an.
Auf der Netzebene 7, auf der private Haushalte angeschlossen sind, wird die leistungsabhängige Komponente zweistufig gestaltet, mit einem Schwellenwert von 10 Kilowatt. Bestehenden Kunden werden zunächst 10 Kilowatt netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet. Für Kunden, die 2026 Leistungsspitzen über diesem Wert hatten, werden laut E-Control keine Nachzahlungen fällig.
Die Ursachen: Warum E-Control Flexibilität belohnt
Mit der Reform verfolgt die Behörde insgesamt fünf Anliegen: Kosten sollen stärker nach ihrer tatsächlichen Verursachung verteilt werden, Flexibilität soll sich lohnen, Einspeiser sollen angemessen an den Kosten beteiligt werden, systemdienliche Speicher sollen ins Netz eingebunden werden, und die Umsetzung soll rechtlich auf sicherem Boden stehen.
Netzbenutzer können künftig selbst bestimmen, wie sie den Anteil an garantierter und flexibler Leistung aufteilen. Eine Einschränkung oder Steuerung der Stromnutzung durch den Netzbetreiber kann laut E-Control maximal zweimal zwei Stunden pro Tag vorkommen.
Zeitlich gestaffelte Tarife sollen zusätzliche Anreize schaffen. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt bereits seit 2026 von April bis September zwischen 10 und 16 Uhr und sieht eine Reduktion beim Netz-Arbeitspreis von 20 % vor. Ab Oktober 2027 kommt nach Angaben der E-Control der Winter-Nieder-Arbeitspreis hinzu, der von Oktober bis März in den Nachtstunden gilt.
Rechenbeispiel: Was die Mindestgrenze für Haushalte bedeutet
Bei der neuen Leistungsmessung greift eine Untergrenze: Sie liegt bei 20 % der vertraglich festgelegten netzwirksamen Leistung, mindestens jedoch bei zwei Kilowatt.
Bei den anfangs zugeordneten 10 Kilowatt entspricht das genau 2 Kilowatt – dem Mindestwert, der für alle Kunden gilt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbrauch. Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe erhalten zudem eine Übergangsfrist, bevor der neue Leistungspreis für sie verpflichtend wird.
Was Fachleute und Speicherbetreiber erwarten
Für systemdienliche Speicher sieht die Verordnung ein österreichweites Kontingent von 5 Gigawatt vor. Die Verordnung stellt dafür zehn maßgeschneiderte Varianten bereit, die Speicher durch Reduktionen oder Erlass von Netzentgelt unterstützen. Projekte, die diese Befreiung nutzen wollen, müssen laut E-Control bis Ende 2030 in Betrieb gehen.
Die Begutachtung des Entwurfs lief bis zum 24. Juli 2026. Die E-Control plant, die Verordnung spätestens im Oktober 2026 zu erlassen, damit die zugehörige Tarifverordnung wie vorgesehen am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.